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Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 22:54
von Alex
Hallo allerseits,

zu dem schon öfter behandelten Thema eine für mich entscheidende Frage: Wer kennt einen Tüv-Prüfer/ unabhängigen Gutachtern möglichst in Norddeutschland, bei dem die Abnahme einer nachgerüsteten Gasanlage in einem Wagen mit H-Kennzeichen klappt?
Habe akut die Möglichkeit sehr günstig eine Anlage einbauen zu lassen und bin Für Tips aller Art dankbar.

Gruss Alex, DS20, `74

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Di 30. Sep 2008, 18:44
von papasitt
beim Einbau einer neuen Autogasanlage würde ich als TÜV mein Einverständniss
verweigern, es sieht so aus als ob dieses Fahrzeug für den täglichen gebrauch
vorgesehen ist.

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Di 30. Sep 2008, 19:32
von Michael Klette
Gut dass Du nicht beim TÜV bist!

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Di 30. Sep 2008, 19:39
von Andreas S.
Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorredners an ;-)
Im April dieses Jahres ging das übrigens reibungslos hier bei Gießen.
Gruß
Andreas

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Di 30. Sep 2008, 22:15
von Alex
Autogasanlagen wurden auch vor 30 Jahren schon in Citroën DS verbaut, zu diesem Thema gab es kürzlich einen Beitrag in einer italienischen Oldtimerzeitschrift. Insofern wiederspricht eine Autogasanlage nicht dem Originalitätsgedanken bei der H Zulassung.
Natürlich ist die Gasanlage nicht 30 Jahre alt. Aber das sind die Reifen und der Auspuff auch nicht. Wurde bei der H-Zulassung auch nicht weiter bemängelt...!

Gruß Alex



Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: So 5. Okt 2008, 22:47
von Simon
Wer heute einem Oldtimer mit original bleibendem Antriebsstrang den möglichen schadstoffarmen Betrieb versagt,muß einen Riesen-Knall haben.

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mo 6. Okt 2008, 12:49
von Bernhard(Süd)
Salut,

für die (TÜV-) Zulassung des historischen H-Kennzeichens ist zulassungsrechtlich ausdrücklich KEINE Beschränkung des Einsatzes vorgesehen, soweit ich das begriffen habe.

Das heißt also, der alltägliche (nicht-gewerbliche) Einsatz eines H-zugelassenen Autos ist zulassungsrechtlich ausdrücklich erlaubt.
(Versicherungsrechtlich ist das leider etwas ganz anderes).

Grüße:
bernhard