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TUV
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 09:20
von Hendrik
Kurze Frage: Bin nun schon etwas laenger ueber den TUV-Termin hinaus (Wagen steht derzeit im Ausland). Ich habe 'mal gehoert, dass nach einiger Zeit eine neue "Vollabnahme" (was ist das eigentlich?) gemacht werden muss.
Weiss jemand mehr?
Danke
Hendrik
PS: Ich hatte diesen text gerade aus Versehen auf der "Angebot"-Seite gepostet. Sorry...
Re: TUV
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 10:00
von Tom-HH
Hallo Hendrik,
ist es schon dein Auto, und ist es in Deutschland zugelassen?
Falls Du es importieren willst, mußt Du generell eine Vollabnahme machen lassen, das ist grob gesagt ne "genauere TÜV-Prüfung" kostet natürlich auch gleich mehr, dazu käme noch das H-Gutachten.
Falls es dein Auto ist und Du es schon angemeldet hast, und nur den TÜV überzogen hast ist das anders, so wie bei jedem normalen Auto auch, soweit ich das weiß. Es sei denn Du möchtest jetzt erst ein H-Kennzeichen haben, dann mußt Du noch das H-Gutachten dazu machen.
Vollabnahme ist nur nötig wenn das Auto länger als 1 Jahr abgemeldet war in Deutschland.
So ich hoffe das stimmt auch alles soweit. Falls nicht korregiert mich bitte.
Re: TUV
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 10:15
von Hendrik
Thomas,
Vielen Dank! Der Entscheidende Hinweis war, dass ich nach einem Jahr zur "Vollabnahme" muss.
Mein Wagen ist mit H-Kennzeichen in Deutschland zugelassen und ich naehere mich schnellen Schrittes der Jahresfrist. Also muss ich mich wohl sputen...
Gruesse aus Bruessel
Hendrik
Re: TUV
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 12:20
von Stadtstreicher
Hallo Hendrik,
nur keine Eile - es gilt nur für abgemeldete Fahrzeuge!!
Wenn das Fzg. nicht abgemeldet ist, darfst Du Dich nur nicht beim fahren auf üffendlichen Straßen erwischen lassen = Fzg. auf Hänger ohne / mit abgedeckten Nummernschildern transportieren und nur beim TÜV die Kennzeichen wieder anbringen.
Mein Motorrad war einmal 4 Jahre mit überzogenem TÜV (wegen eines Unfalls konnte ich nicht mehr fahren) - bin auf mein Risiko auf öffendlichen Straßen direkt zum TÜV und habe nur die Rückdatierung bekommen - welche überall außer im Saarland praktiziert wird.
Also - keine Panik!!
Gruß
Peter
Re: TUV
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 15:04
von aldirosso
Hallo Hendrik,
Also zum Überziehen der HU im Ausland sagt der TÜV-Nord folgendes:
"Eine Hauptuntersuchung kann nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, dürfen Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt noch bis zur nächstgelegenen TÜV-STATION fahren."
siehe :
http://www.tuev-nord.de/20617.asp
Der Wagen sollte aber natürlich sowieso technisch ok und verkehrssicher sein.
Ohne Auslandsaufenthalt kostet der Spass:
bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
siehe :
http://www.bussgeldkataloge.de
Ich würde also nicht länger als 8 Monate überziehen - ansonsten den Wagen tatsächlich auf dem Hänger oder mit Kurzkennzeichen zum TÜV bringen.
Eine "Vollabnahme" (= Gutachten nach § 21 StVZO ) ist - wie oben geschrieben - nur erforderlich wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate (nicht 1 Jahr, demnächst sogar 7 Jahre) stillgelegt oder endgültig abgemeldet war bzw. aus dem Ausland eingeführt und erstmalig in D zugelassen wird.
@Peter
woher hast Du die Info bezüglich Rückdatierung und TÜV Saarland ?
das ist eigentlich seit 1999 bundeseinheitlich anders geregelt:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zu ... geID=19381
Sonst würde sich der kleine Umweg ins Saarland für mich vielleicht lohnen, da meine Werkstatt onehin dort beheimatet ist.
Gruss
Martin
Re: TUV
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 15:05
von thomandres
Hallo!
Genau so ist das! Hatte ich auch gerade!!!
Auto stand seit letztem Juli, TÜV im August abgelaufen, Tüv erst im April gemacht!
Auto angemeldet!
Der TÜV muss halt kraft Gesetzes zurückdatieren, d.h. im konkreten Fall, dass das Auto nur TÜV bis in den August 2007 bekommen hat und nicht volle 2 Jahre.
Aber ACHTUNG: Überziehen von TÜV und AU /die jetzt 2 Jahre gültig ist!) kostet seit 1. April 2006 erheblich mehr Geldbusse und kann sogar einen Punkt in Flensburg bringen, wenn die freundlichen Menschen in grün das sehen!
Wie der TÜV wohl heute damit umgeht, wenn der TÜV länger als zwei Jahre überzogen ist! Läuft dir Rückdatierung dann so, dass man 2 mal TÜV machen muss???
Gruß! Thomas
Re: TUV
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 21:46
von Hendrik
OK Vielen Dank fuer diese Tips.
Also ich habe gleich bei Aachen einen TUV hinter der Grenze und da kann ich dann ja laut der Aussage des TUV (siehe Martin - zwei Antworten oben) legal hinfahren.
Der TUV wird mir ja wohl kein Bussgeld ausstellen...
Was ist denn nun wenn der Wagen Maengel hat und noch mal hin muss? Werden die mich dann wieder fahren lassen?
Konkret: Mein Auspuff ist wohl etwas lauter als gewoehnlich und die werden da wohl irgendein Loechlein entdecken. Hab aber keine Zeit mich derzeit drum zu kuemmern. Bemaengeln die so etwas eigentlich?
Hab leider nicht so viel Erfahrung mit dem Verein.
Danke
Hendrik
Re: TUV
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 23:31
von thomandres
Hi!
Ja, der TÜV stellt Dir keinen Knollen aus! Aber die Polizisten, die direkt hinter der Grenze auf Dich warten!
Scherz beiseite! Hat mich auch interessiert. Ich habe da mal gefragt. Erst mal muss es jemand feststellen. Das geht natürlich fix, wenn Deine Plakette eine Farbe aus dem letztem Jahr hat. Die meisten Polizisten werden Dich fahren lassen. Evtl. musst Du dann mit dem TÜV-Bericht auf die Wache. Wenn Du dann doch nicht an dem Tag zum TÜV gefahren bist, musst Du doch blechen. Liegt wohl im Ermessen der grünen (zunehmend blauen) Männer!
In der Regel ist das insgesamt wohl eher ein theoretisches Problem!
Dann gibt es auch noch einen (i.d.R. wohl auch theoretischen) Aspekt in Bezug auf die Versicherung, wenn Du vor dem TÜV-Termin einen Unfall baust. Du hast ja ein Auto, dass ggfls. nicht mehr verkehrsicher ist. ............
Wenn Dein Wagen Mängel hat, dann hängt das Weitere von der Art der Mängel ab.
Bei solchen Mängeln, die nicht zu den geringen Mängeln gehören, hast Du 8 Wochen Zeit die Mängel in Ordnung zu bringen. Die Nachprüfung ist dann billiger.
Manche fahren aber auf weniger strenge Prüfer hoffend zum nächsten TÜV, DEKRA, etc.
Wenn der Mangel die Verkehrssicherheit betrifft, dann kann der TÜV das Auto bei ganz schweren Fällen auch direkt stillegen. Ich kenne aber niemanden, dem das jenseits der Tieferlege-Spoiler-Krawallauspuff-Fraktion schon passiert ist.
Den Auspuff werden sie wohl, abhängig von der Schwere des Mangels, bemängeln! Ob Du Zeit hast, interessiert sie sicherlich nicht!

)
Gruß! Thomas
Re: TUV
Verfasst: Do 24. Aug 2006, 00:02
von Robert
Hallo Hendrik,
ich erinnere mich, dass im Markt mal ein Artikel war (Rubrik "Der dicke Hund"), da hatte jemand ein zugelassenes Motorrad mit abgelaufenem TÜV per Hänger transportiert, und dafür bekam er dann ein Bussgeld. Soll heissen, wenn den Freunden & Helfern mal der Kaffee nicht geschmeckt hat, ist so ziemlich alles möglich. Die Nachbesserungsfrist beträgt meines Wissens übrigens nur vier Wochen, so zumindest bei der GTÜ in Köln.
Grüsse
Robert
Re: TUV
Verfasst: Do 24. Aug 2006, 08:53
von Stadtstreicher
Hi ,
Martin:
Das mit dem Saarland habe ich aus einem Markt Heft aus dem Jahr 2005 wenn ich mich recht erinnere. Es ist wohl gesetztlich geregelt - aber es gibt wohl doch einen Ermessensspielraum. Ein Kollege von mir - ursprünglich aus dem Saarland - fährt in einem solchen Fall immer in seinen Heimatort und bekommt immer das aktuelle Datum = 2 Jahre TÜV.
Zu meinem Motorrad ist noch eine lustige Geschichte zu erwähnen - war mir bei Antritt der Fahrt nicht aufgefallen:
Im Frühjahr 2001 war der TÜV an dem Motorrad fällig, im April 2005 (Das Motorrad war die ganze Zeit angemeldet) checkte ich die Maschine auf Mängel durch und bin zur Dekra (Frankfurt) gefahren. Dort angekommen mußte ich eine Weile warten - die Maschine stand vor der Halle. Ein Prüfer kam vom Mittag zurück, lief an der Maschine vorbei, sah mich mit Mopedklamotten und fragte was ich denn wolle - Eintragungen nehmen sie nicht vor und der TÜV wäre noch 2 Jahre gültig. Da erst viel mir auf, dass die Farbe der abgelaufene Plakette der entsprach, welche in 2 Jahren erst fällig ist.
Daher wundert es mich nicht, dass ich nicht von blau weis Wiesbaden gestoppt wurde - bin immer hin rund 50 km über Land gefahren..
@ Robert Auch ein offensichtlich nicht fahrfähiges Fahrzeug auf Privatem Grund mit sichtbarem zugelassenem Kennzeichen und abgelaufenem TÜV kann eine Ticket bekommen.
Ebenso ist es ein Risiko ein Fzg. mit lang abgelaufenem TÜV abzumelden. Ist mir mal mit einer Ente so gegangen. TÜV 1/2 Jahr überzogen, Fahrzeug dann doch verkauft und ich habe sie abmeldet. 2 Wochen später bekam ich ein Ticket wegen überzogenem TÜV: 140 DM und 2 Punkte wollte sie mir anlasten. Die Sache ging vor Gericht, da der "Zeuge" den abgelaufenen TÜV am Fahrzeug im öffendlichen Verkehrsraum gesehen haben will - ich aber logischer weise nur die Schilder dabei hatte und das Fahrzeug beim neuen Besitzer schon zerlegt auf der Bühne stand. Ergebnis: ich 70 DM und keine Punkte wegen überzogenem TÜV - der Zeuge eine Anzeige wegen Meineid......
soviel meine Erfahrungen....
so long
Gruß
Peter