Keine Eintragung mehr bei AHK nötig
Verfasst: Do 18. Mai 2006, 21:47
Da ich nicht mehr so an der Quelle sitze und der Deuvet das Thema scheinbar verschlafen hat, erfahre ich erst jetzt, dass das Eintragen von Anhängerkupplungen nicht mehr notwendig ist.
Ich war davon ausgegangen, dass dies nur bei neuen Kupplungen mit E-Prüfzeichen der Fall ist, aber es gilt auch für alte Kupplungen, zu denen eine deutsche Anbauanweisung vorliegt.
Es gilt also nicht für Einzelanfertigungen und ausländische (französische) Kupplungen. Aber die bekannten deutschen Westaflia, Oris oder Peka-Kupplungen für die ID/DS brauchen nicht mehr eingetragen zu werden. Die einbauanweisungen hat der Club im Archiv.
Allerdings haftet der Einbauer der Kupplung für Schäden, falls die Kupplung nicht von einer Prüforganisation abgenommen wurde und aufgrund unsachgemäßen Einbaus etwas passiert.
Diese Auskunft bekam ich von einem KBA-Mitarbeiter. Dazu gibt es auch noch die folgende Drucksache des KBA: http://www.kba.de/Abt4_neu/infosystem/i ... 7_01r1.pdf
Grüße
Martin
Ich war davon ausgegangen, dass dies nur bei neuen Kupplungen mit E-Prüfzeichen der Fall ist, aber es gilt auch für alte Kupplungen, zu denen eine deutsche Anbauanweisung vorliegt.
Es gilt also nicht für Einzelanfertigungen und ausländische (französische) Kupplungen. Aber die bekannten deutschen Westaflia, Oris oder Peka-Kupplungen für die ID/DS brauchen nicht mehr eingetragen zu werden. Die einbauanweisungen hat der Club im Archiv.
Allerdings haftet der Einbauer der Kupplung für Schäden, falls die Kupplung nicht von einer Prüforganisation abgenommen wurde und aufgrund unsachgemäßen Einbaus etwas passiert.
Diese Auskunft bekam ich von einem KBA-Mitarbeiter. Dazu gibt es auch noch die folgende Drucksache des KBA: http://www.kba.de/Abt4_neu/infosystem/i ... 7_01r1.pdf
Grüße
Martin