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Anhängelast DS 23

Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 11:32
von Tom-HH
Moin zusammen,

ich habe was im Hinterkopf, dass die zulässige Anhängelast bei einer DS bei mindestens 1500Kg liegt, stimmt das?

Normalerweise sollte doch ein Auto das ziehen dürfen, bzw mehr, als es selber wiegt, oder?

Bei mir im Brief stehen 1250Kg, kann das sein, oder ist das normal und man muß sie auflasten lassen?

Gruß Tom

Bescheinigung über Anhängelasterhöhungen

Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 19:10
von patric
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Re: Bescheinigung über Anhängelasterhöhungen

Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 19:31
von Tom-HH
Super Patric,

danke Dir, wie kommts, dass dann in meinem Brief nur 1250 eingetragen wurden?

Muß ich mir da nen neuen Brief dann ausstellen lassen oder wie läuft sowas ab?


Re: Anhängelast DS 23

Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 20:22
von patric
Hi Tom,

soweit ich weiß (hab's noch nie gemacht) mit obiger Werksfreigabe zum freundlichen KFZ-Prüfer und eintragen lassen. Kann auch sein, daß es mitlerweile - dank EU-Gesetzesnovelle - reicht den obigen Schrieb nur mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen. Martin Kraut weiß da sicher Genaueres.

Re: Anhängelast DS 23

Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 22:45
von Michael Klette
Ist das nicht von den Kupplungen abhängig? Was steht denn auf dem Typenschild deiner Anhängerkupplung. Bei mir steht 1900 kg drauf,obwohl diese Anhängelast in Patrics Liste gar nicht auftaucht.
Gruß Michael

Re: Anhängelast DS 23

Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 23:21
von Tom-HH
Hab die kupplung noch nicht ist ne Westphalia mit 75Kg Stützlast und angeblich 1800Kg Anhängelast.

Deshalb frag ich.

Gruß Thomas

Re: Anhängelast DS 23

Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 23:24
von patric
Hallo Michael,

eine Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied, sprich wenn Deine AHK für bis zu 1900 kg Anhängelast zugelassen ist, Citroën aber je nach Modell max. 1700 kg freigibt, dann bilden natürlich die Citroenvorgaben die Obergrenze.

Man beachte auch den Schlußsatz der Citroën Homologation:
"Eine weitere Erhöhung der in der Liste aufgeführten Anhängelasten ist nicht möglich."

Aber es wird noch komplizierter, denn die Stützlast spielt auch eine Rolle:
http://www.tuev-sued.de/freizeit_tuev/w ... zlast#5750

siehe auch: §42 StVZO

... alles nicht mein Terrain. Also Schweinehaken-Experten vor!

Re: Anhängelast DS 23

Verfasst: Do 4. Mai 2006, 07:20
von Michael Klette
Die Stützlast liegt bei mir bei 100 kg. Aber es stimmt,der Eintrag im Brief weist 1250 kg als Anhängelast aus.
Das ist ja ein rechter Bürgerstreich!

Gruß Michael

Re: Anhängelast DS 23

Verfasst: Do 4. Mai 2006, 16:31
von Tom-HH
Tja komisch oder?

Wie viel darf man denn jetzt?

Die können doch nicht einfach weniger eintragen als vom Werk freigegeben, oder????

Re: Anhängelast DS 23

Verfasst: Do 4. Mai 2006, 18:53
von patric
Hi,

> Die können doch nicht einfach weniger eintragen
> als vom Werk freigegeben, oder????

Obige Freigabe ist von 1987.