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AHK Break

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 12:57
von Zitrönenfalter
Hallo zusammen,
ich möchte meine Neuerwerbung gerne mit einer AHK ausstatten.

In Frankreich sind AHK ja für relativ kleines Geld zu bekommen - aber bekomme ich sowas in Deutschland zugelassen? Bei den Franzosen waren die Dinger ja nicht eintragungspflichtig, entsprechend gibts da auch keine Dokumentationen mit dazu...

In Deutschland dürfte das Angebot deutlich dünner sein, zumal der Break ja auch noch eine andere als die Berline benötigt...

Hat schon mal jemand Erfahrung (am besten natürlich positive) mit dem Eintrag einer französischen AHK im bundesdeutschen Behördendickicht gemacht?

Oder hat vielleicht jemand eine AHK mit deutschen Papieren zu verkaufen?

Re: AHK Break

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 12:52
von bubud5
Hallo,
bemühe mal die Suchfunktion, 2015 und 2016 gab es zu diesem Thema einige Beiträge. Wenn Du an die franz. AHK einen Kugelkopf mit E-Zeichen montieren kannst, könntest Du "Glück" beim TÜV haben.
LG

Re: AHK Break

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 18:24
von Zitrönenfalter
Danke, dank etwas ausdauernderer Suche (hatte die Tage schon mal gesucht, aber nur die ersten Beiträge grob überflogen...) einiges gefunden. Kugelkopf austauschen ist ja bei geschraubten Null Problem - da werde ich mal einen Suchauftrag bei LBC lancieren...

Freu mich nach wie vor natürlich auch über Angebote von hierzulande!

Re: AHK Break

Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 12:22
von symphatique
Wenn der Break bereits eine deutsche Zulassung/ Papiere hat, wird´s mit dem Nachrüsten und Eintragen einer französischen AHK höchstwahrscheinlich nix. Auch nicht mit angeschraubtem "deutschen" AHK-Kopf.

Wenn die franz. AHK bei der Datenblatterstellung/ Vollabnahme nach Import schon drangewesen wäre, hätte der Prüfer eine Lücke zum Eintragen gehabt.
Nachträglich geht´s nicht ohne deutsche Papiere für die gesamte AHK.

Wäre halt ärgerlich, wenn Du Deinen Break zerbohrst für die franz. AHK, die dann wieder raus muss und dann eine deutsche AHK dran kommt mit nochmal Löchern.

Re: AHK Break

Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 14:20
von Zitrönenfalter
Löcher werden ohnehin erst gebohrt wenn die Freigabezusage vom TÜV vorliegt, sowas bespreche ich grundsätzlich vorab.

Noch ist ja nicht mal der Break im Lande (hole ich am WE in Holland ab, hat holländische Papiere, aber leider ohne AHK)
Und eine AHK will ja auch erst mal gefunden sein...

Im Zuge der Vollabnahme werde ich mein Vorhaben ansprechen und dann sehe ich ja was der Prüfer dazu sagt...

Re: AHK Break

Verfasst: Do 9. Okt 2025, 09:13
von maldini
Als Info,

das muss alles Blech auf Blech montiertwerden - ohne Lack dazwischen.

Bonnechance!
Karl

Re: AHK Break

Verfasst: Do 9. Okt 2025, 11:58
von symphatique
Ganz so blank nun auch nicht.

Auflageflächen sollen von Unterboden/ Antidröhnschutz befreit sein, Rostschutzfarbe, Chassislack und / oder Decklack dürfen sein.