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Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 19:31
von Robert
Liebe Gemeinde,

das Hauptzollamt Köln als zuständige Behörde verweigert einer Behinderten (aG) die Steuerbefreiung für ihren PKW, da dieser ein H-Kennzeichen trägt: "Entweder H-Kennzeichen oder Steuerbefreiung, beides zusammen geht nicht". Das Fahrzeug müsste also wieder "enthistorisiert" werden, mit Kosten für neuen Brief/Kennzeichen/Verwaltung, oder eben keine Steuerbefreiung. Ich habe in den einschlägigen Gesetzen (Zulassungsverordnung und Kfz-Steuergesetz) keine Regelung gefunden, die die Ausführungen des Kölner Hauptzollamtes begründen.
Von daher Frage an Euch: Weiss jemand auf dem Gebiet Bescheid oder hat selbst vielleicht ein Auto mit H-Kennzeichen steuerbefreit bekommen?

Dank und Gruss
Robert

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 21:35
von papasitt

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 22:41
von Robert
danke für den Hinweis, hier steht aber nur das, was ich schon weiss. Inwieweit die Steuerbefreiung für ein Auto mit H-Kennzeichen möglich ist oder nicht, lässt sich dem Text leider nicht entnehmen. Also nochmal die Frage: Hat hier evtl. jemand eine Kfz-Steuerbefreiung aufgrund "aussergewöhnlicher Gehbehinderung" (aG) und hat damit ein Auto mit H-Kennzeichen von der Steuer befreit bekommen oder wurde jemanden eine solche Steuerbefreiung auch bereits abgelehnt oder kennt jemand jemanden, bei dem das der Fall ist?

Dank und Gruss
Robert

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 23:43
von papasitt
Von der
Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge müssen als solche kenntlich gemacht werden.
Sie werden von der Zulassungsbehörde mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet.[3] Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens erfolgt in den genannten Ausnahmefällen erst nach Prüfung des Sachverhalts durch das Hauptzollamt.
Abweichend hiervon werden folgende steuerbefreite Fahrzeuge mit normalen schwarzen Kennzeichen versehen:[4]
• Fahrzeuge von Behörden
• Fahrzeuge diplomatischer oder konsularischer Vertretungen
• Linienverkehr mit maximal neun Sitzplätzen
• Kleinkrafträder und Leichtkrafträder
Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen
• besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge
In der folgenden Übersicht werden diese Fahrzeugarten näher erläutert.

Steuerermäßigte Oldtimer erhalten auf Antrag ein separates Oldtimerkennzeichen.

Das Zollamt beruft sich auf den letzten Satz „Steuerermäßigte Oldtimer“
können nicht von der Steuer befreit werden.

Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge müssen als solche kenntlich gemacht werden.

Dies geht aber nicht mit einem H – Kennzeichen

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 00:00
von Robert
Hallo Papasitt,

danke, jetzt verstehe ich die Argumentation. Der Widerspruch besteht also darin, dass ein Oldtimerkennzeichen kein "normales schwarzes Kennzeichen" ist, das wiederum einzig für steuerbefreite Fahrzeuge Schwerbehinderter vorgesehen ist. Ich hatte mich bisher für einigermassen firm im Lesen von Gesetzestexten gehalten, aber das ist schon ein wenig speziell. Bist Du vom Fach oder schüttelst Du so etwas einfach aus dem Ärmel?

Gruss und Dank
Robert

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 00:54
von papasitt
Bin im öffentlichen Dienst, daher kann ich einigermaßen den Kauderwelsch entziffern,
traurig das man nicht im normalen „deutsch“ Gesetze abfassen kann.

Hatt anscheinend mit Lobbyisten zu tun, das normaler Bürger immer einen
Experten brauchen um dieses zu verstehen. Lese mal den Mist vom Finanzamt,
da gibt es keine Übersetzung oder Duden.

Auch das Zollamt müsste eigentlich Erklären können, lieber Bürger, deshalb geht es nicht.

Einfach noch mal Nachfragen beim Zollamt, warum es beim H-Kennzeichen nicht geht.

Anschreiben direkt an den Leiter der Zollstelle, die haben eine Reklamationsstelle und das
wird akribisch abgearbeitet. (Der Leiter gibt die Verantwortung an diese Stelle weiter)

Wird Dir leider nichts nutzen, aber probieren geht über studieren.

Manche Leiter treffen Entscheidungen, die eigentlich lt. Gesetz nicht gehen, habe ich
schon ein paar Mal erlebt.

Gebogenes Kennzeichen der eine macht es der andere nicht, eigentlich
nicht machbar laut Gesetz.

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Mo 12. Dez 2016, 12:15
von Uli
Hallo Robert,
ich hatte mal einen schwerbehinderten Kunden der das selbe Problem hatte. Die Aussage der Zulassungsstelle, das man nur eine Steuerbegünstigung für das Fahrzeug erhalten kann fand ich aber verständlich.
Und die einzige Kenntlichmachung am Fahrzeug ist dann der Schwerbehindertenausweis. Und eine Überlegung ist noch, das bei einer Steuerbefreiung nur der Halter das Auto benutzen darf.

Gruß
Uli

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Mo 12. Dez 2016, 12:43
von maldini
Hallo zusammen,

ob man das so sehen muss?

Die Schwerbehinderung befreit von der KFZ Steuer -
Ob sie ermäßigt ist, ist da erst mal nicht die Frage -
wo steht das es nur eine Ermäßigung geben kann?


wenn der Schwerbehinderte einen smart fährt, werden im 19,- € ermäßigt - bei einem 30 Jahre alten DS 189,- € - wenn er einen SUV mit V8 und gelber Plakette fahren würde eben xxx,- €uro



Grüße
Karl

kann vermutlich nur ein Gericht klären -

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Mo 12. Dez 2016, 12:55
von Robert
Liebe Gemeinde,

die Lösung ergab sich über "frag einen Anwalt": Es gab im Jahr 2001 eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 19. 7. 2001 – VII R 93/00), die feststellte, dass H-Kennzeichen und Steuerbefreiung Behinderte zusammen nicht gehen, da, und das ist so eine typische Juristenlogik, die Bemessungsgrundlage beim H-Kennzeichen die Zuteilung des Kennzeichens und nicht das Halten des Kfz sei, allein das Halten des Kfz aber die Steuerfreiheit für Behinderte begründe. Hätte die Finanzbehörde freundlicherweise dieses Urteil zitiert, wären der Betroffenen einige Stunden Lebenszeit und das Geld für die "frag einen Anwalt"- Recherche erspart geblieben.
Unabhängig davon darf nicht nur der Halter das Auto fahren, (wäre bei Blinden ziemlich gefährlich) die Fahrten müssen "nur" zu dessen Beförderung dienen.

Viele Grüsse
Robert

Re: Steuerbefreiung und H-Kennzeichen…

Verfasst: Mo 12. Dez 2016, 13:49
von maldini
hat ein gericht geklärt ...