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Anhängerkupplung

Verfasst: Mi 20. Jul 2016, 15:51
von anouk62
Hallo,
habe schon die Suchfunktion bemüht,aber noch keine passende Antwort bekommen.
Mein Break hat seit seinen französischen Zeiten (bis 2000) eine Anhängerkupplung (mit abschraubbaren Kopf) Bild.Da keinerlei Unterlagen vorhanden sind und keine Markerung irgendwo zu entdecken ist, konnte ich diese nicht bei der TÜV-Abnahme in D eintragen lassen. Jetzt plane ich, mit Fahrrädern in den Urlaub zu fahren und eine AHK-fahrradhalterung anzubringen. Was für Schwierigkeiten könnten auftreten, wenn ich das ohne eingetragene AHK mache? (In den NL ,wo der Wagen zuletzt war, zog er problemlos einen Wohnwagen; in den dortigen Papieren war diese auch nicht eingetragen.)
Gregor

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Mi 20. Jul 2016, 19:31
von bubud5
Hallo,
im Zweifelsfalle erlischt die Betriebserlaubnis! Versuche folgendes: Ersetze den franz. Kugelkopf durch einen mit e- Zulassung, (z. B. hier: http://www.ebay.de/itm/ATV-2-Loch-Flans ... SwtExVgVx9 ), und versuche damit eine Einzelabnahme beim TÜV. Manchmal klappt es! Frage mal "sympathique" aus dem Forum, er hat offensichtlich Erfahrung damit. Viel Glück!
Andreas

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 10:02
von anouk62
Vielen Dank für die Antwort(en,incl.PN). So werde ich es machen: Diesen Kopf (müßte von den Maßen hinkommen) montieren, wenn die Elektronik funktioniert (probiere ich bei nächster Gelegenheit aus).
Soll ja auch kein Anhänger sondern nur ein Fahrradträger dran.
Gregor

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 22:53
von bernd67
Eigentlich müssen Anhängerkupplungen gar nicht mehr eingetragen werden, sofern sie eine E-Nummer haben und eine ABE im Auto liegt.
Ich sag mal so, wenn der Kugelkopf eine E-Nummer hat und eine ABE...........

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 23:06
von bubud5
Wenn Fahrzeug und Anhängerkupplung eine E- Bauartzulassung haben, entfällt die TÜV-Abnahme und Eintragung bei vorhandener ABE. Da die DS leider nie eine E- Bauartzulassung hat, ist immer eine TÜV- Vorführung und ein Eintrag nötig!

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 00:34
von papasitt
@Da die DS leider nie eine E- Bauartzulassung hat, ist immer eine TÜV- Vorführung und ein Eintrag
nötig!

Wo steht das denn?

Deine DS, falls Du eine hast, hat eine Betriebserlaubnis.

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 09:37
von uwe.v11
Wenn du da nur einen Fahrradträger dran hängst,
Kann und wird niemand was sagen.
Uwe

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 10:35
von bubud5
Meine DS hat eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO, da bereits 1973 gebaut und aus dem Ausland eingeführt. Für nach 2009 in der EU gebaute Fahrzeuge gibt es die EG- Betriebserlaubnis, die EU weit die nationalen Betriebserlaubnisse ersetzt. Gleiche gilt für Zubehör, was dann ein sog. "E- Prüfzeichen" hat. Ob eine AHK, auf der "nur" ein Fahrradträger montiert wird, eingetragen sein muß, ist nach Auskunft eines TÜV- Ingenieurs, der ausschließlich Sonderabnahmen beim TÜV- Nord macht, ungeklärt! Im Zweifelsfalle ja! Ich habe meine Brink- Anhängerkupplung, die aus den Niederlanden stammt, eintragen lassen.

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 11:10
von maldini
Ich bin immer wieder erstaunt, wieviele "Lösungen" unterschiedliche TÜV Stellen für gleich gelagerte Problemstellungen "finden" .. und zudem noch von dem jewiligen Ing. abhängig wie er die "Hausmeinung" interpretiert.
und wenn man damit fertig ist - ist man noch dankbar?

...

Ich würde den deutsche Kugelkopf montieren - und dann den Fahrradträger.
Nur zur Vollständigkeit - an meinem Wagen war eine ähnliche Kupplung montiert - eine TÜV Abnahme nur möglich wenn "der französische Murks" komplett demontiert würde!
Das hab ich dann gemacht

und war nach der erfolgten Abnahme dankbar...


grüße
Karl

Re: Anhängerkupplung

Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 12:11
von dosdres
[quote=bubud5]
Meine DS hat eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO, da bereits 1973 gebaut und aus dem Ausland eingeführt. Für nach 2009 in der EU gebaute Fahrzeuge gibt es die EG- Betriebserlaubnis, die EU weit die nationalen Betriebserlaubnisse ersetzt. Gleiche gilt für Zubehör, was dann ein sog. "E- Prüfzeichen" hat. Ob eine AHK, auf der "nur" ein Fahrradträger montiert wird, eingetragen sein muß, ist nach Auskunft eines TÜV- Ingenieurs, der ausschließlich Sonderabnahmen beim TÜV- Nord macht, ungeklärt! Im Zweifelsfalle ja! Ich habe meine Brink- Anhängerkupplung, die aus den Niederlanden stammt, eintragen lassen.[/quote]

hallo...
das ist von TÜV zu TÜV verschieden, das schreibe ich aus eigener erfahrung.
kannst du zur klärung der angelegenheit beitragen und den TÜV standort nennen.

im übrigen wäre es endlich mal an der zeit, klare verhältnisse zu schaffen,
was sache ist, bei AHK.
vermutungen und halbwahrheiten helfen nicht weiter.
seit drei jahren sammele ich fotos von DS mit AHK.
da kann man nur staunen, die hälfte davon dürfte keine genehmigung haben.
offiziell kann man eine AHK selbst bauen nur der schweißer muß einen schweißerschein nachweisen..
war der artikel im markt oder im clubmagazin vom CVC weiß ich leider nicht mehr,
es handelte sich um einen 11CV!!!.
für € 80,00 hatte er seine zulassung über eine einzelabnahme bekommen.
der derzeitige stand beschränkt sich darauf, daß man einen kugelkopf mit prüfnummer hat.
beim nächsten TÜV-termin hat das den prüfer gar nicht mehr interessiert.

erik