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Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 23:18
von papasitt
DerPaster hat geschrieben: @Hardy: Die Kirche sind letztlich sämtliche Mitglieder (jedenfalls die evangelische), die im Übrigen über sämtliche Posten und Gelder über die verschiedensten Organe - vom Kirchenvorstand bis zur EKD-Synode - demokratisch und transparent mitbestimmen können. Als Organsation dieser Leutchen ist sie latürnich auch Arbeitgeber et c. - halt alles, was so organisiert werden muß. Gar nicht so anders, als der Staat...

@Konrad: Eine weitere einseitige, uninformierte, wo nicht falsche Perspektive. Klar - wo Menschen sind, gibt's auch Mißstände. Aber zumindest für meinen Bereich kann ich sagen: Bezahlung und Arbeitsbedingungen sind weit über Tarif, wesentlich besser, als bei allen privaten und den meisten anderen gemeinnützigen Mitbewerbern. Und unsere von allen Mitarbeitern geheim und demokratisch gewählte MAV hat WESENTLICH mehr Mitsprache- und Entscheidungsrechte als jeder Betriebsrat!

...daß das machtgeilen Gewerkschaftsbonzen nicht in den Kram paßt und sie uns deswegen seit Jahrzehnten mit Klagen überziehen, ist nur logisch... ;-)
Das achte Gebot lautet:
"Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten."

Was gebietet Gott im achten Gebot ?
Gott gebietet uns im achten Gebot, überall und jederzeit die Wahrheit zu sagen und die Taten des Nächsten wenn immer möglich positiv auszulegen, damit ein vertrauensvolles Zusammenleben unter den Menschen möglich wird.

Steht in eurer Vereins-Satzung,( latürnich ist Kirchen-Deutsch oder?)

Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 00:01
von DerPaster
Joh, Siggi - dann mach mal! ;-)

Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 00:15
von DS20_break
DerPaster hat geschrieben: ...
Ich frage aber nochmal: Was wären denn Kriterien, nach denen ein Oldie als schützenswertes und damit steuerbegünstigtes Kulturgut angesehen werden könnte?
Ein schützenwertes technisches Kulturgut sehe ich (bezogen auf Kfz) in einem Fahrzeug, ohne das es die weitere technische Entwicklung nicht gegeben hätte. Oder einfach gesagt: ein Meilenstein in der Entwicklung der Fahrzeuge. Ein paar Beispiele:
alle Fahrzeuge mit flathead, alle mit Boxermotor, mit Luftkühlung, mit "Luft"federung, mit Kreiskolbenmotor, ...
wenn sie (ähnlich einem Kunstwerk) bereits ein paar Jahrzehnte überstanden haben. Von mir aus mindestens 3 bis 4 Jahrzehnte.

Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 01:03
von DerPaster
Ich glaube, so ganz habe ich das noch nicht verstanden: Jeweils dann alle schützen, e.g. alle Boxermotoren, die je gebaut wurden und mindestens e.g. 30 Jahre alt sind? Oder jeweils nur dasjenige Modell, in dem ein Prinzip erstmals eingeführt wurde? Und dann davon alle schützen, unabhängig von der Menge, die noch überlebt hat?

Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 01:30
von DS20_break
DerPaster hat geschrieben: Ich glaube, so ganz habe ich das noch nicht verstanden: Jeweils dann alle schützen, e.g. alle Boxermotoren, die je gebaut wurden und mindestens e.g. 30 Jahre alt sind? Oder jeweils nur dasjenige Modell, in dem ein Prinzip erstmals eingeführt wurde? Und dann davon alle schützen, unabhängig von der Menge, die noch überlebt hat?
Ja ich meinte alle Käfer älter 30 oder 40, alle RO 80, alle DS etc. älter als 30 oder 40 und latürnich in einem verkehrssicheren, nicht verfaultem/durchgerosteten Zustand. Nur zeitgemäße Umbauten. Also eigentlich so, wie es DEUVET u.a. vorschlagen. Ob nun 30 oder 40 Jahre alt ist mir egal, aber mindest 30.
Wieviele überlebt haben finde ich nicht wichtig. Wieviele RO 80 oder Panhard oder Willys Overland wurden gebaut? Die technische Entwicklung ist m.E. abhängig von der Zeit und der Firma, aber wer hat denn nun wirklich weltweit den ersten Ottomotor gebaut? Der werfe den ersten Liter Benzin, oder so.

Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 01:47
von DS20_break
papasitt hat geschrieben:
papasitt hat geschrieben:
DS20_break hat geschrieben:
aber nicht in D oder? Sonst muss ich meine 100ccm Express auch noch auf H ummelden.
Hallo Hary, (Pardon) Hardy,

Recht's steht doch ein H und das Nummernschild ist sogar geteilt, Zulassung in DE wo den sonst,
ok Siggi, hast gewonnen. Aber wenn ich das richtig sehe, hat der Nummernschildinhaber das H-Kennzeichen beantragt, damit er damit sein geteiltes Nummernschild durchgebracht hat. So wie ich für den Austin seven hinten das Kleinkraftradkennzeichen erwirkt habe. Aus steuerlicher Sicht ist natürlich beides finanziell ungeschickt. Wir machen also jährlich eine Extraspende an das FA. ;)

Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 08:48
von papasitt
DerPaster hat geschrieben: Ich glaube, so ganz habe ich das noch nicht verstanden: Jeweils dann alle schützen, e.g. alle Boxermotoren, die je gebaut wurden und mindestens e.g. 30 Jahre alt sind? Oder jeweils nur dasjenige Modell, in dem ein Prinzip erstmals eingeführt wurde? Und dann davon alle schützen, unabhängig von der Menge, die noch überlebt hat?
Hallo Cord,

hast Du eigentlich ein Kfz-Kennzeichen mit "H"

schönen Gruß
Siggi

Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 09:14
von papasitt
DS20_break hat geschrieben:
papasitt hat geschrieben:
papasitt hat geschrieben:

Hallo Hary, (Pardon) Hardy,

Recht's steht doch ein H und das Nummernschild ist sogar geteilt, Zulassung in DE wo den sonst,
ok Siggi, hast gewonnen. Aber wenn ich das richtig sehe, hat der Nummernschildinhaber das H-Kennzeichen beantragt, damit er damit sein geteiltes Nummernschild durchgebracht hat. So wie ich für den Austin seven hinten das Kleinkraftradkennzeichen erwirkt habe. Aus steuerlicher Sicht ist natürlich beides finanziell ungeschickt. Wir machen also jährlich eine Extraspende an das FA. ;)[/quote

Hallo Hardy,

es geht beim H-Kennzeichen darum, das damit die Umweltzonen befahren
werden können, natürlich ist für einen 2CV / Austin seven die Steuer dann teurer.

Wenn man gelegentlich in eine Umweltzone fährt ist es vielleicht billiger
einen Strafzettel zu bekommen.

Pech halt, wenn man in einer Umweltzone wohnt.

Viele wissen es nicht, richtiges Parken oder das Auto schieben ist in einer Umweltzone erlaubt, nur beim fahren darf man sich nicht erwischen lassen.

Das wissen die meisten, die unsere Scheibenwischer anheben, auch nicht.

Beim richtigen Parken oder Auto schieben –Strafzettel- Einspruch und Rechtsanwalt.

Deshalb „H“ und man hat seine Ruhe.

Gruß
Siggi

Re: H-Kennzeichen ab 40 Jahre ?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 18:23
von radel56
Hallo Pastor,
DerPaster hat geschrieben: ...daß das machtgeilen Gewerkschaftsbonzen nicht in den Kram paßt und sie uns deswegen seit Jahrzehnten mit Klagen überziehen, ist nur logisch... ;-)
spar Dir deine beleidigenden Äußerungen.


Gruß