symphatique hat geschrieben:
Das H-Kennzeichen ist bei einem monovalenten E-Antriebs-Umbau auch nicht mehr nötig.
Mit E kommt man überall rein.
KFZ-Steuer für E-Autos weiss ich nicht.
Versicherung für E-DS steht vermutlich bei Typklasse 11.
Und das ist m.E zynisch. Konsequenterweise dürfte das nicht so sein.
Einen aktuellen Euro 4 oder 5 Diesel kann man nicht auf euro 6 bringen, da das die Gesetzeslage nicht zulässt.
Aber in irgend eine alte Ölbrartze ein Akkupaket packen und die Daumen gehen nach oben...
Hallo,
ich finde die Diskussion ja schon interessant und reizvoll.
Aber ich habe wahrscheinlich überlesen, warum ich meine DS auf E-Antrieb umrüsten sollte. Was bringt das?
Ein Oldtimer ist das dann ja nicht mehr. Ein Elektroauto mit veralteter Hydraulik?
Für die Kosten kann ich sicher lange mit ca.11l rumfahren oder meint ihr, ich krieg bald keinen Sprit mehr?
Wie die Ökobilanz eines Umbaus aussähe kann ich nicht berechnen aber ob das den Klimawandel verhindert?
Dann doch eher eine E-Ente für die Stadt.
Ein E-Type, der seinen Namen verdient wäre natürlich was.
Grüße,
pit
priusb78 hat geschrieben:
PS: Ansonsten stimme ich Karl zu: Wer es für sinnlos hält, sollte einfach nur mitlesen und sich seinen Teil denken oder das Ganze ignorieren. Politische Grundsatzdiskussionen sollten - wenn überhaupt - nicht in diesem Thread geführt werden. Da bietet sich z. B. "Berta Benz II - die nicht-technischen Aspekte" an. Ich würde mich über inhaltliche Beiträge zur Machbarkeit freuen.
Hallo
Das sehe ich übrigens wirklich anders.
Denn ich fürchte, dass genau solche Ansinnen und Ansichten, eben wenn nicht Umbau aus Jux und Dollerei, dazu führen dass das Hobby ein altes Auto sowie es ist und war zu erhalten und fahren, gefährdet.
Und daher möchte ich der Angst hier Ausdruck verleihe dürfen.
Daher sehr ernst gemeint mein Betrag zuerst zu Brainstormen, ob es überhaupt Sinn macht. Machbar ist nun mal alles..
Auch hier bin ich grundsätzlich wieder bei Anieder. Der Staat müsste solche Ausnahmen genehmigen. Macht er aber nicht. Denkt nur einmal an die Spikereifen. War 'ne tolle Sache, aber die (u.a.) Straßenschäden waren unbezahlbar.
Auch hier hätte der Gesetzgeber Ausnahmen machen müssen. Damit hätte er sogar bei Feuerwehr, Krankentransporte, THW usw. Menschenleben retten können. Macht er aber nicht.
Wir wissen doch wie unsere Politiker funktionieren. Also nehmt in Sachen Oldtimer den "worst case" und entscheidet euch. Es wird noch restriktiver werden! Wie schon mehrfach hier angemahnt, ordnet die Themen und geht strukturiert vor.
O.k., Steuerbefreiung für Erstzulassung kommt nicht in Frage, da nur eine Umrüstung der Antriebsart.
Ich wiederhole meine Fragen:
Wer kennt sich mit den Zulassungsanforderungen aus?
Muss vermutlich jeweils einen "Einzelabnahme" beim TÜV sein. Was ist dabei zu erbringen?
Z.B.:
Wie muss der zulassungsfähige mechanische Einbau, z.B. E-Motor an Getriebeglocke, nachgewiesen werden? Berechnungen notwendig?
Wie kann die ungeänderte Funktion von z.B. Bremsen, Lenkung, Federung nachgewiesen werden?
Beispiel: E-Motor für Antrieb der HD-Pumpe ==> Wie muss der Nachweis erbracht werden, dass das geänderte System wieder funktioniert?
Bei nicht geänderten Funktionen, z.B. mechanischer Teil der Bremsanlage, reicht da der Verweis auf "nichts geändert" und Überprüfung am Auto?
Wie kann die EMV nachgewiesen werden? Labormessungen notwendig? Zum Teil werden schon EMV-zertifizierte Umrüstsätze angeboten. Geht es dann einfacher?
Geändertes Fahrzeuggewicht:
Hängt wahrscheinlich vom Ausmass der Änderung ab. Bei "kleiner gleich" wahrscheinlich unproblematisch, bei "größer" wird vermutlich eine Änderung der Zuladung notwendig, evtl. auch Reduzierung der Anzahl der Passagiere.
Muss die geänderte Gewichtsverteilung im Fahrzueg irgendwie nachgewiesen werden, z.B. durch Akkupacks im Kofferraum?
Änderungen an der Gangschaltung / Fahrtrichtungsschalter, Gaspedal etc.:
Wie muss da der Funktionsnachweis erbracht werden?
priusb78 hat geschrieben:
O.k., Steuerbefreiung für Erstzulassung kommt nicht in Frage, da nur eine Umrüstung der Antriebsart. Ich wiederhole meine Fragen: Wer kennt sich mit den Zulassungsanforderungen aus? Muss vermutlich jeweils einen "Einzelabnahme" beim TÜV sein. Was ist dabei zu erbringen? Z.B.: Wie muss der zulassungsfähige mechanische Einbau, z.B. E-Motor an Getriebeglocke, nachgewiesen werden? Berechnungen notwendig? Wie kann die ungeänderte Funktion von z.B. Bremsen, Lenkung, Federung nachgewiesen werden? Beispiel: E-Motor für Antrieb der HD-Pumpe ==> Wie muss der Nachweis erbracht werden, dass das geänderte System wieder funktioniert? Bei nicht geänderten Funktionen, z.B. mechanischer Teil der Bremsanlage, reicht da der Verweis auf "nichts geändert" und Überprüfung am Auto? Wie kann die EMV nachgewiesen werden? Labormessungen notwendig? Zum Teil werden schon EMV-zertifizierte Umrüstsätze angeboten. Geht es dann einfacher? Geändertes Fahrzeuggewicht: Hängt wahrscheinlich vom Ausmass der Änderung ab. Bei "kleiner gleich" wahrscheinlich unproblematisch, bei "größer" wird vermutlich eine Änderung der Zuladung notwendig, evtl. auch Reduzierung der Anzahl der Passagiere.
Muss die geänderte Gewichtsverteilung im Fahrzueg irgendwie nachgewiesen werden, z.B. durch Akkupacks im Kofferraum?
Änderungen an der Gangschaltung / Fahrtrichtungsschalter, Gaspedal etc.: Wie muss da der Funktionsnachweis erbracht werden? Was ist noch wichtig? Gruß Thorsten
Das werden wir hier leider nicht so schnell beantworten können. Und m.E. sind diese Fragen noch zu früh gestellt.
Mein Vorschlag: Wenn der Zeitpunkt für diese (und andere) Fragen reif ist, einen Spezialisten, der genau dieses Thema erfolgreich in den Markt gebracht hat, einzuladen.
Da die Veränderung der Antriebsform eines Kraftfahrzeugs eine wesentliche Modifizierung des Autos bedeutet, muss es für eine Zulassung nach beendeten Umbaumaßnahmen erneut vom TÜV abgenommen werden.
Hierbei muss die sogenannte EMV, eine Elektromagnetische Feldprüfung, bestanden werden. Das lässt sich mit durchdachter Planung allerdings teilweise umgehen. Zum einen können Sie darauf achten, ausschließlich Komponenten beim Umbau zu verwenden, die bereits mit dem CE Prüfsiegel versehen sind. Zum anderen bieten einige Lieferanten entsprechender Komponenten auch die Ausstellung eines EMV-Gutachtens zu den erworbenen Teilen an. Bei Fahrzeugen, die vor 2002 erstzugelassen wurden, ist der TÜV-Prüfer außerdem nicht verpflichtet, eine EMV-Prüfung durchzuführen.
Auch ein recht guter Überblick zum Umbau insgesamt: Fleck Elektroauto