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Re: Faltdach!
Verfasst: Di 6. Jul 2021, 08:15
von Trax
Moin,
bei der TÜV Prüfung (zweimal) ging das problemlos. Das Faltdach wurde nicht mal erwähnt.
Aber ob das immer und überall so ist...(?)
Grüße
Thom
Re: Faltdach!
Verfasst: Di 6. Jul 2021, 11:40
von Eric
Das war bisher nie ein Thema, aber ich frage auch nicht gezielt nach...
Eric
Re: Faltdach!
Verfasst: Di 6. Jul 2021, 16:53
von Zwielicht
In meine ID wurde gerade ein Faltschiebedach eingebaut. Danach hat sie vom TÜV ein Vollgutachten nach §21 und eine Oldtimerbegutachtung nach §23 bekommen. Mit dem Faltdach gabs keine Probleme. Nun ist das Dach also eingetragen und ich rechne auch in Zukunft nicht mit Schwierigkeiten beim TÜV.
Lustigerweise habe ich eine Auflage im Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21: Da keine feste Sicherungseinrichtung im Fahrzeug ist (Lenkradschloss) muß ich nun immer eine "mobile Sicherheitseinrichtung" (wohl so eine Lenkradkralle) mitführen! Ist das bei allen DS/ID so? Oder gab es wenigstens später ein Lenkradschloss? Und was machen die DS-Fahrer mit Halb- oder Vollautomatik? Die haben ja nur das Gaspedal. Hält denn daran eine Lenkradkralle?
Andeas
Re: Faltdach!
Verfasst: Di 6. Jul 2021, 18:07
von anieder
..die machen die Kupplungsverriegelung rein….
Und ja „später“ gab es Lenkradschlösser.
„Früher“ aber auch als den berühmten Kniescheibenbrecher namens „Neiman“
Gruß
Andreas
Re: Faltdach!
Verfasst: Di 6. Jul 2021, 20:29
von Muc_PL
Ok, danke für die Auskünfte.
Das gibt mir einen guten Überblick.
Viele Grüße, G.
Re: Faltdach!
Verfasst: Mi 7. Jul 2021, 08:53
von DerPaster
...nie ein Problem mit Faltdach gehabt (seit 10 Jahren, ist auch nicht eintragungspflichtig).
Lenkradkralle geht grundsätzlich auch mit HA: Lang ausziehen und im Fußraum verkanten.