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Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 17:18
von aquablader
Das Bild wird wohl überall zu sehen sein.
Der Bruchpilot des Jahres.
Ich versuche mir vorzustellen, wie schwer dieser Anruf beim Chef und/oder beim Kunden
gewesen sein muß...
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 17:37
von franzdsuper
Bei meiner, ebenfalls aus NL eingefürten D Super (Frankreichzulassung) war seinerzeit eine Freigabe durch das Kraftfahrzeugbundesamt nötig,es ging um - ganz allgemein- gestohlene Fahrzeuge.
Die Freigabe hatte ich zunächst mit der Fahrgestellnummer aus der französischen Zulassung beantragt, hier fehlten allerdings die ersten Buchstaben. Ich musste die neue Freigabe beantragen um die Vollabnahme durchzuführen und konnte diese dann nachreichen.
Alle technischen Fragen waren hier beim Tüv in Kleve sehr einfach zu klären und machten keine Probleme.Ob sich allerdings hier an der Freigabe etwas geändert hat kann ich nicht sagen.
Schöne Ostertage
Franz
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 18:37
von ideesse
ich fasse zwischendurch mal zusammen:
1. zwingend vorgeschrieben ist eine Warnblinkanlage (da hoffe ich noch auf Tipps, welche Schalterlösung für mein Modell zeitgemäß wäre, wobei ich eine Lösung in der Schalterreihe bevorzugen würde).
2. Eine Diebstahlsicherung, falls verlangt, könnte eventuell mittels Lenkradkralle hergestellt werden (habt ihr einen Tipp für ein "schönes" Modell).
3. Fernlichtkontrollleuchte, idealerweise in blau, muss eventuell nicht unbedingt verbaut werden (?)
4. gelbe Leuchtmittel in den Rundscheinwerfern müssen vermutlich gegen weiße getauscht werden - Zusatzscheinwerfer habe ich nicht...
5. ... ??? ...
Gibt es sonst noch Dinge, die bei importierten Göttinnen für die Zulassung in Deutschland berücksichtigt werden müssen?
Ich werde mich auf jeden Fall auf das Schreiben des TÜV Süd berufen, in dem geschrieben steht, dass außer einer zu verbauenden Warnblinkanlage alle weiteren "Features" dem Auslieferungszustand entsprechend beibehalten werden können, was ja bedeuten würde, dass sowohl Kontrollleuchten für Blinker sowie Fernlicht nicht zwingend vorgeschrieben wären, und das seinerzeit nicht vorhandene Lenkradschloss beispielsweise durch eine Lenkradkralle "kompensiert" werden könnte.
RICHTIG ODER HABE ICH WAS VERGESSEN ???
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 19:27
von DS20_break
§50 STVZO:
Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 20:42
von MichaIN
Auch wenn das jetzt zum Warnblinkanalgenthread mutiert:
In meiner 57er ist auch eine Nachrüstwarnanlage montiert (Hella? Jedenfalls roter Zugknopf + Blinkrelais in einem). Aus optischen Gründen im Handschuhfach - wenn man den Deckel öffnet, sieht man den Knopf von links waagerecht hereinragen. Hat für Vollabnahme und Folge-TÜVs genügt.
Würde ich jederzeit wieder so machen - die vielen angebohrten Armaturenbretter mit dem rot prangenden Warnblinkpilz haben mich schon oft geärgert.
Viele Grüße,
Michael.
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 21:15
von Fritz-J
[quote=Langhuber]
[quote="Karlsson (Til)"]
Das erwähnte Merkblatt des TÜV Süd ist hier zusammengefaßt:
[/quote]Ich will jetzt nicht zu sehr auf juristischen Prinzipien reiten, aber das von Dir angeführte Merkblatt bezieht sich auf Importfahrzeuge. Nicht auf Oldtimer, auch wenn da einige Daten, (Ez. ab ...) aufgeführt sind? Oder habe ich was überlesen?
Klemens[/quote]
Also hier der link zu den (zugegebenermaßen zusammengefassten) Oldtimerratschlägen des TÜV Süd. Es gilt für
jeden Oldtimer egal ob mit H/07 Kennzeichen: (Zitat)"Auch wenn die technische Ausstattung eines Oldtimers zum
Teil beträchtlich von heutigen Standards abweicht, gilt:
Das Fahrzeug muss die StVZO-Bestimmungen zum Zeitpunkt
seiner Erstzulassung erfüllen. Eine Nachrüstpflicht gibt es
nicht – ausgenommen die Warnblinkanlage!"
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf
Das heißt für mich, eine Nachrüstpflicht für Diebstahlsicherungen gibt es eben nicht. Auf der Seite für das H-Kennz wird nix erwähnt - letztlich ist die Diskussion aber müßig (wenn auch interessant). Bei den vielfältigen Möglichkeiten der Begutachtung (TÜV/DEKRA Station, 'fahrender Prüfer' spezialisiert auf Landmaschinen etc) bin ich recht zuversichtlich, Madame zur Not auch ohne Warnblinker zulassen zu können (wenn ich's denn will). Ist doch schön, daß sogar in so einem gut organisierten Land noch Spielräume sind (die man nicht mit Schmiergeld erweitern muß).
Salut
Fritz-Jörg
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 21:23
von Die Veteranenscheune
Hallo zusammen,
meine Erfahrung, von diversen Importen, sagt :
Warnblinker ja, Lenkradschloss oder ähnliches wurde nie erwartet.
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 21:24
von DS20_break
[quote=Fritz-J]
[quote=Langhuber]
[quote="Karlsson (Til)"]
Das erwähnte Merkblatt des TÜV Süd ist hier zusammengefaßt:
[/quote]Ich will jetzt nicht zu sehr auf juristischen Prinzipien reiten, aber das von Dir angeführte Merkblatt bezieht sich auf Importfahrzeuge. Nicht auf Oldtimer, auch wenn da einige Daten, (Ez. ab ...) aufgeführt sind? Oder habe ich was überlesen?
Klemens[/quote]
Also hier der link zu den (zugegebenermaßen zusammengefassten) Oldtimerratschlägen des TÜV Süd. Es gilt für
jeden Oldtimer egal ob mit H/07 Kennzeichen: (Zitat)"Auch wenn die technische Ausstattung eines Oldtimers zum
Teil beträchtlich von heutigen Standards abweicht, gilt:
Das Fahrzeug muss die StVZO-Bestimmungen zum Zeitpunkt
seiner Erstzulassung erfüllen. Eine Nachrüstpflicht gibt es
nicht – ausgenommen die Warnblinkanlage!"
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf
Das heißt für mich, eine Nachrüstpflicht für Diebstahlsicherungen gibt es eben nicht. Auf der Seite für das H-Kennz wird nix erwähnt - letztlich ist die Diskussion aber müßig (wenn auch interessant). Bei den vielfältigen Möglichkeiten der Begutachtung (TÜV/DEKRA Station, 'fahrender Prüfer' spezialisiert auf Landmaschinen etc) bin ich recht zuversichtlich, Madame zur Not auch ohne Warnblinker zulassen zu können (wenn ich's denn will). Ist doch schön, daß sogar in so einem gut organisierten Land noch Spielräume sind (die man nicht mit Schmiergeld erweitern muß).
Salut
Fritz-Jörg[/quote]
das ist korrekt, es gibt für viele Dinge Ausnahmegenehmigungen, die man beantragen kann. Sück i.A. 50 Euro.
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Do 28. Mär 2013, 21:35
von DS20_break
[quote=MichaIN]
Auch wenn das jetzt zum Warnblinkanalgenthread mutiert:
In meiner 57er ist auch eine Nachrüstwarnanlage montiert (Hella? Jedenfalls roter Zugknopf + Blinkrelais in einem). Aus optischen Gründen im Handschuhfach - wenn man den Deckel öffnet, sieht man den Knopf von links waagerecht hereinragen. Hat für Vollabnahme und Folge-TÜVs genügt.
Würde ich jederzeit wieder so machen - die vielen angebohrten Armaturenbretter mit dem rot prangenden Warnblinkpilz haben mich schon oft geärgert.
Viele Grüße,
Michael.[/quote]
Ich stimme dir voll zu. Diese überdimensionalen Blutblasen finde ich potthässlich. Deswegen schaut meine so aus (TüV Mantatown).
Re: ID 19 P von 1964 importieren
Verfasst: Fr 29. Mär 2013, 09:25
von Thomas Held
Hallo Michael,
das Armaturenbrett wuerde ich fuer die Montage des Warnblinkshalters keinesfalls anbohren (auch wenn es das alte ID-Brett ist - haha!), sondern zusehen, dass ich so ein zeitgenoessisches Citroën-Zubehoerteil zur Montage am Winkel unter dem Armaturenbrett (wie oben gezeigt) bekomme. Das ist originalgetreu, schnell erreichbar und fuer ein zukuenftiges Leben im Museum sogar wieder entfernbar.
Ein Blinkkontolleuchte ist ueberhaupt gar nicht vorgeschrieben, nicht einmal heutzutage. Es muss lediglich akustisch _oder_ optisch erkennbar sein, dass geblinkt wird. Falls das Blinkrelais also zu hoeren ist...
Gruss,
Tom