Gebogenes Nummerschild
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Sensenmann
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- Registriert: Di 19. Dez 2006, 14:01
Re: Gebogenes Nummerschild
Das blöde bei der 46 cm Variante ist ja, daß es früher beim DIN-Kennzeichen noch ganz gut hingekommen wäre. Aber neuerdings ist ja links das EURO-Feld und rechts das "H". Da bleibt eigentlich nur noch Platz für ein Motorradkennzeichen wie BA-D 9 oder so.
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Sensenmann
- Beiträge: 1029
- Registriert: Di 19. Dez 2006, 14:01
Re: Gebogenes Nummerschild
So, im Anhang dann den Fz-Schein und ein Bild vom Kennzeichen
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Die Veteranenscheune
- Beiträge: 697
- Registriert: Do 7. Aug 2008, 19:18
Re: Gebogenes Nummerschild
Glückwunsch Rene,
Schaut klasse aus !!!
Schaut klasse aus !!!
Grüße von
Torsten
http://www.veteranenscheune.de
Torsten
http://www.veteranenscheune.de
Re: Gebogenes Nummerschild
Hallo Rene,
Glückwunsch auch von mir.
Allzeit gute Fahrt mit Deiner Dame.
Schwebende Grüße
Chris
Glückwunsch auch von mir.
Allzeit gute Fahrt mit Deiner Dame.
Schwebende Grüße
Chris
"Wir haben auch keine Lösung, aber wir bewundern das Problem!"
"Break?" "Break."
"Break?" "Break."
Re: Gebogenes Nummerschild
Guten Abend!
ich habe das problem daß ich meine DS 19 von 1962 diese woche in düsseldorf zulassen möchte.
kann mir jemand der vielleicht entsprechende einträge in fahrzeugbrief oder schein hat eintragen lassen entsprechende bilder zur verfügung stellen?
danke im voraus, daniel
ich habe das problem daß ich meine DS 19 von 1962 diese woche in düsseldorf zulassen möchte.
kann mir jemand der vielleicht entsprechende einträge in fahrzeugbrief oder schein hat eintragen lassen entsprechende bilder zur verfügung stellen?
danke im voraus, daniel
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Sensenmann
- Beiträge: 1029
- Registriert: Di 19. Dez 2006, 14:01
Re: Gebogenes Nummerschild
Sensenmann schrieb:
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> So, im Anhang dann den Fz-Schein und ein Bild vom
> Kennzeichen
> Anhänge:
> BA-DS47H.jpg 89kBfz-schein_ds.jpg 84kB
Bild vom FZ-Schein
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> So, im Anhang dann den Fz-Schein und ein Bild vom
> Kennzeichen
> Anhänge:
> BA-DS47H.jpg 89kBfz-schein_ds.jpg 84kB
Bild vom FZ-Schein
Re: Gebogenes Nummerschild
Hallo Daniel,
wenn Du mir Deine email-Adresse gibst, kann ich Dir auch noch was schicken.
Gruß Michael.
wenn Du mir Deine email-Adresse gibst, kann ich Dir auch noch was schicken.
Gruß Michael.
Re: Gebogenes Nummerschild
hallo michael!du hast post!danke,daniel
Re: Gebogenes Nummerschild
guten morgen an alle, mir ist es in duesseldorf ergangen wie ralf in bottrop.noch nie resehen,gibt es so nicht.auch die vorgelegten briefe von michael,rene und robert konnten den herrn nicht beeindrucken...danke fuer die hilfe daniel
Re: Gebogenes Nummerschild
zur Info und Hilfe in NRW -
Antwort eines Kreises in NRW:
... grundsätzlich bestehen keine Bedenken, im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung ein “gebogenes“ Schild abzukleben. Wichtig ist nur, dass das Schild den rechtlichen Vorgaben entspricht. Der DS-Kollege sollte sich einmal mit uns in Verbindung setzen. Vielleicht ihm einfach unsere allgemeine E-Mail-Adresse. Dann melden wir uns bei ihm....
Grundsätzliches:
(1) § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 bleiben unberührt.
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen
Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.
(3) Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, sowie die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde. Die Stempelplakette muss so beschaffen sein und so befestigt werden, dass sie bei einem Entfernen zerstört wird.
...
Es kommt wohl "nur" darauf an, dass die Ausführung des gebogenen Nummernschildes den oben genannten Normen entspricht - die rechteckige Form ist also nicht zwingend vorgeschrieben.
Es sollte grundsätzlich möglich sein ein "gebogenens" Nummernschild zu montieren.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

Grüße
maldini
Antwort eines Kreises in NRW:
... grundsätzlich bestehen keine Bedenken, im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung ein “gebogenes“ Schild abzukleben. Wichtig ist nur, dass das Schild den rechtlichen Vorgaben entspricht. Der DS-Kollege sollte sich einmal mit uns in Verbindung setzen. Vielleicht ihm einfach unsere allgemeine E-Mail-Adresse. Dann melden wir uns bei ihm....
Grundsätzliches:
(1) § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 bleiben unberührt.
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen
Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.
(3) Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, sowie die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde. Die Stempelplakette muss so beschaffen sein und so befestigt werden, dass sie bei einem Entfernen zerstört wird.
...
Es kommt wohl "nur" darauf an, dass die Ausführung des gebogenen Nummernschildes den oben genannten Normen entspricht - die rechteckige Form ist also nicht zwingend vorgeschrieben.
Es sollte grundsätzlich möglich sein ein "gebogenens" Nummernschild zu montieren.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter!
Grüße
maldini