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Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 08:13
von Manfred Heck
und das weitgehend problemlos? Toll. Was machen diese Kunden, dass das geht???????????????

Gruß Manfred Heck


P.S.: Hätte nie gedacht, daß dieser Thread Daniels zu einer Dauereinrichtung im Forum wird.

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 09:16
von josefine
... meine DS (siehe weiter oben) ist mit H-Kennzeichen auch mein Geschäftswagen, und dies seit mehr als zwei Jahren, vorher war es jahrelang meine Ente. Der Sachbearbeiter im Finanzamt stutzte damals kurz, bis ich erklärte, den Wagen als eine Art fahrende Werbung zu nutzen (bin im weitesten Sinne im Literaturbereich tätig, hat oft auch mit Krimis und entspr. Veranstaltungen zu tun, das paßt). Bisher freischaffend, wird im nächsten Jahr noch eine Gewerbeanmeldung in diesem Bereich dazu kommen und der Wagen dorthin überschrieben werden. Bin schon jetzt gespannt, ob alles klappt. Werde in jedem Fall darüber berichten. Fazit scheint mir jedenfalls zu sein, daß es wieder einmal auf die Auslegung des Finanzamtsachbearbeiters ankommt.
(Momentan tropft Madame vorne links ein wenig, das tat sie noch nie, jetzt bibbere ich ob der Kosten, die das womöglich bedeutet...)

Grüße und immer gute Fahrt für alle ohne grünes oder sonstiges Tröpfeln

josefine

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 09:38
von Martin K.
Rechtlich ist es schwierig: In den Erläuterungen zur StVZO schließt der Gesetzgeber die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen explizit aus. Eine H-Zulassung muss vorwiegend zum Erhalt des Kulturgutes Oldtimer genutzt werden. Ein Verschleiß als Alltags- oder gar Geschäftsfahrzeug ist nicht zulässig, wenn auch kaum je nachprüfbar. Eine gewerbliche Nutzung ist jedoch klar nicht erlaubt. Nur wissen das viele Finanzbeamte nicht, da sie kaum die StVZO in allen Details kennen werden. Zulassungsstellen mancher Landkreise verweigern aber die Zulassung mit H-Kennzeichen.

Korrekterweise sollte man also eine Geschäfts-DS nicht mit H-Kennzeichen zulassen.

Der alten Dame lieber ihre Rente gönnend grüßt
Martin

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 10:19
von Dani
Hallo an alle,
ich muss mich nochmal verbesssern. Ich habe das Gefühl, dass der Begriff Geschäftswagen hier unterschidlich aufgefasst wird. ich habe weiter oben geschrieben, dass meine Göttin als Geschäftswagen mit H-Kennzeichen zugelassen war. Ich müsste jetzt wohl er sagen es war ein Firmenwagen. Der Halter war nämlich nicht im Aussendienst oder ähnl. beschäftigt. Seine Firma hatte ihm das Fahrzeug für private Zwecke gestellt und angemeldet. (Fahrt zur Arbeit, Urlaub, Ausflug mit der Familie, etc).
Ich weiß zwar nicht ob es zwischen den Begriffen "Geschäftswagen" und "Firmenwagen" einen (steuer)rechtlichen Unterschied gibt, doch wollte ich es nur mal erwähnen.

Viele Grüße,
Daniel

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 21:57
von Frank
Martin K. aus R, DS 21i.e.´70, 25tkm, ein gerissenes Gasseil.Vorderachse verzogen durch selbstverschuldeten Unfall, zwei mal Krümmerdichtung, auf kulanz wegen Stehbolzenfehler, ansonsten halt normaler Service im 10k Intervall.

Christoph L. aus M., DSuper5,ca 30.000km, Hydraulikbehälter gerissen, HD-Pumpenwelle im Pumpengehäuse abgeschert(!!!), Reifen, Lenkung neu wg. Leckage, vordere Federzylinder abgedichtet(Teflonring gerissen), Reifen, 2mal Service.Nur wegen der pumpe stehengeblieben.

Frank T. aus M.DS19´58, ca 10.000km, 3mal Ölwechsel, 1x Zündkabel, einmal Vergaser verstopft, 1x Kerzen neu, Umlenkhebel nachgezogen, Stabifeder gebrochen, 1 x gelöste Zündkerze wegen Gewinde platt.Der Rest war Sprit und Schweiss...

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Mi 19. Nov 2003, 22:48
von Dietrich
Hallo zusammen,

nun doch noch ´mal meinen Senf zur Nutzung einer H-DS/ID in einem Betrieb. Der Fiskus schreibt vor, dass bei einer über 50%-igen geschäftlichen Nutzung eines Kfz´s (durch den Inhaber) zwangsläufig sog. Betriebsvermögen entsteht und somit eine Aktivierung im Betriebsvermögen erfolgen muss. Bei Bilanzierungspflichtigen kann darüberhinaus bei einer mindestens 10%-igen Nutzung ein Kfz im Betrieb als gewillkürtes Betriebsvermögen gehalten werden (-> fach-schinesisch). Der Fiskus stellt auf die tatsächliche Nutzung ab und nicht auf ein H-Kennzeichen, für das Fi´amt muss die Dame lediglich dem Betrieb dienend (als Fortbewegungsmittel) genutzt werden, ggf. unter Beachtung der vorstehenden Grenzen. Einer betrieblichen Nutzung steht fiskalisch das H-Kennzeichen nicht im Wege, es gibt keine für den Fiskus bindende Norm, die dies verbietet. Die Grundlage für die Bilanz bildet das HGB.

M.E. betrifft die gewerbliche Nutzung der StVZO, wie die Formulierung bei Kfz-Versicheungen, die Nutzung als Mietwagen oder Taxi. Der pauschalen Absage von Martin kann ich aus steuerlicher Sicht nicht folgen. Warum soll eine DS im BV schneller verschleißen als eine private Familien-DS (ich habe 3 Kinder und einen Hund). (Anm. so, wie man jetzt vermutet, sieht meine DS jedoch nicht aus!)

Sofern eine Zulassungselle eine H-Zulassung auf einen Betrieb verweigert, würde ich hier gegen vorgehen.

Einen "steuerrechlichen Unterschied" zwischen Firmenwagen und Geschäftswagen gibt es nicht, es gibt steuerlich nur 100 %ige Firmenwagen und privat mitbenutzte Firmenwagen.

steuerberatend grüßend
Dietrich

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Do 20. Nov 2003, 08:01
von Martin K.
Hallo Dietrich,

aus meiner DEUVET-Zeit sind mir eine handvoll Fälle bekannt, wo die Zulassungsstellen die H-Zulassung verweigerten. Sie bekamen recht, da es nun mal so im Gesetzt (StVZO) steht: keine gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen.
Die Kfz-Steuer-Abteilung des Fiskus sieht das demnach auch ganz anders als jemand, der Betriebsbilanzen prüft.
Ansonsten will ich nicht mehr und nicht weniger sagen, dass mir persönlich meine DS zu schade geworden ist, sie bei jedem Wetter und als Geschäftswagen zu verschleißen. Wenn man jedoch nicht auf eine DS zu jeder Zeit verzichten will, kann ich das genauso gut verstehen. Und es gibt sicher Leute, die pflegen ihre DS mit hoher jährlicher Kilometerleistung besser als andere mit geringer Leistung.
Jeder nach seiner Fasson ... nur gewerbliche Nutzung und H-Kennzeichen: Da kann man ggf. schlechte Karten haben, wenns der Zulassungsstelle oder dem Finanzamt auffällt. Nur als Hinweis gedacht, denn besser vorher mehr wissen als hinterher überrascht gucken ;-)

Beste Grüße
Martin

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Do 20. Nov 2003, 18:15
von Frank R.
Und noch einmal H-Kennzeichen und gewerbliche Fahrzeugnutzung - Martin hat Recht:

§ 23 Abs. 1 c StVZO hat folgenden Wortlaut:

....(1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt (Oldtimerkennzeichen). ....

Fahrzeuge, die zwar das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel oder gar gewerblich benutzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen (so die Begründung des Verordnungsgebers zur StVZO, VBl. 97, Seite 536).

Es kann natürlich passieren, dass einzelne Straßenverkehrsämter hierüber nicht genau Bescheid wissen und für gewerblich genutzte Fahrzeuge trotzdem ein H-Kennzeichen erteilen - Glück gehabt! Der nächste Gewerbetreibende hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass ihm aus diesem Grunde auch einen H-Kennzeichen für sein Fahrzeug erteilt wird. Es gibt leider keine Gleichheit im "Unrecht".

Kleiner Trost: der Einsatz des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichnen über den Zweck des § 23 Abs. 1 c StVZO hinaus führt zum Wegfall der Voraussetzungen für diese Kennzeichenerteilung (H-Kennzeichen), ist aber nicht mit einem Bußgeld bedroht.

Mit gewerblichen Grüßen

Frank Repschläger

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Do 20. Nov 2003, 18:42
von Martin K.
Danke Frank!

Leider habe ich das Verkehrsblatt hier zu Hause nicht mehr - im DEUVET-Büro wäre es ein Griff gewesen und ich hätte das Zitat bringen können ...

Beste Grüße

Martin

Re: Neulich an der Tankstelle

Verfasst: Do 20. Nov 2003, 19:14
von Dietrich
Hallo Martin, Hallo Frank,

Knackpunkt ist lediglich die Zulassungsbehörde, ich hatte nochmals die Steuerrechtsdatenbank durchforstet und zum einschlägigen Problem nichts gefunden (offensichtlich hatte dies noch kein fiskalisches Gericht beschäftigt). Danke für den Hinweis zur StVZO, dies scheint hier eindeutig formuliert. Mein Satz hiergegen vorzugehen, war wohl voreilig und würde nicht zum Erfolg führen, da fiskalische Gesichtspunkte hierbei nicht zählen. Steuerlich spricht halt nichts gegen eine betriebliche Zuordnung, diese ist lediglich von der StVZO verboten. Es könnte das H-Kennzeichen demnach also versagt werden.

Insoweit gebe ich mich dem Fachwissen zur StVZO geschlagen.

dankend grüßend

Dietrich