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Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: Sa 10. Okt 2026, 20:10
von Zitrönenfalter
Darfst Du baujahrbedingt (vor Juni 73 so weit ich weis) überhaupt gelbe Leuchtmittel fahren?

Wenn nicht ist ein fehlendes Prüfzeichen eh egal...

Die hier https://www.burton2cvparts.com/de/gluhl ... -mit-kappe sind gleich mit Kappe geliefert - das sollte eigentlich fest sein, ansonsten reklamieren...
Hier https://www.baakmotocyclettes.com/de/ac ... u_490YxgYz gibts gelbe H4.

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: So 11. Okt 2026, 09:42
von konrad
Mein Wagen ist aus 1971, insofern sollte das kein Problem sein. Die H1-Zusatzscheinwerfer haben auch eine gelbe Kappe fest eingebaut.

Danke für die Suche! Die Lampen mit der Kappe werde ich mal ordern. Die Kappe sieht anders aus, als die einzeln verkauften. Vielleicht sind die ja umbaubar, wenn die Lampen mal durchgebrannt sind.

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: So 11. Okt 2026, 10:10
von Michael Klette
Gelbes Abblendlicht ist nicht erlaubt. Da gibt es auch keine baujahrbedingten Ausnahmen. Erstaunlich, dass das immer noch Thema ist.
Dürfen gelbe Scheinwerfer am Fahrzeug vorhanden sein?

"Scheinwerfer müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben weiß strahlen. Gelbe Beleuchtung ist nicht gestattet, wenn es um Scheinwerfer geht. Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer. Diese dürfen gelb leuchten.
Welches Bußgeld droht, wenn gelbe Scheinwerfer verbaut sind?
Fahrer, die mit gelben Scheinwerfern unterwegs sind oder ihre weißen Scheinwerfer gelb folieren, müssen mit Bußgeldern zwischen 20 und 35 Euro rechnen. Welche Vorschriften zur Beleuchtung müssen beachtet werden?
Die StVO und die StVZO schreiben vor, wie die Beleuchtung an Fahrzeugen aussehen muss. Der § 50 StVZO ist hier besonders von Bedeutung."

Gruß Michael

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: So 11. Okt 2026, 11:33
von Christian T
Nein Michael.
Das stimmt so nicht.
Ich habe irgendwo in meinen Unterlagen die Papiere dazu. Hab sie vor Jahfen hier auch mal eingestellt.

Viele Grüße
Christian

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: So 11. Okt 2026, 13:49
von Michael Klette
Hallo Christian,
ein Freund arbeitet als Ingenieur bei der Dekra. Den habe ich jetzt mal gefragt. Für einige aus Frankreich eingeführte Autos gibt es Ausnahmen. Er führte hier zum Beispiel den Renault R17 oder den R16TS an. Für diese Autos gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme wenn weiße Hauptscheinwerfer nachweislich nicht nachrüstbar oder verfügbar sind. Das trifft aber für die wenigsten französischen Autos zu. Eine DS aus den späten 60er oder 70er Jahren fällt nicht darunter. Eine DS mit deutscher Erstzulassung fällt da sogar ganz raus. Ich fahre in meiner ID H4-Leuchtmittel der Marke Osram Allseason die einen gelben Schein haben. Die haben auch eine Zulassung in Deutschland. Laut Beschreibung liegt der Gelbanteil bei 30%.
Gruß Michael

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: So 11. Okt 2026, 20:09
von Zitrönenfalter
Michael Klette hat geschrieben: So 11. Okt 2026, 10:10 Gelbes Abblendlicht ist nicht erlaubt. Da gibt es auch keine baujahrbedingten Ausnahmen. Erstaunlich, dass das immer noch Thema ist.
Dürfen gelbe Scheinwerfer am Fahrzeug vorhanden sein?

"Scheinwerfer müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben weiß strahlen. Gelbe Beleuchtung ist nicht gestattet, wenn es um Scheinwerfer geht. Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer. Diese dürfen gelb leuchten.
Welches Bußgeld droht, wenn gelbe Scheinwerfer verbaut sind?
Fahrer, die mit gelben Scheinwerfern unterwegs sind oder ihre weißen Scheinwerfer gelb folieren, müssen mit Bußgeldern zwischen 20 und 35 Euro rechnen. Welche Vorschriften zur Beleuchtung müssen beachtet werden?
Die StVO und die StVZO schreiben vor, wie die Beleuchtung an Fahrzeugen aussehen muss. Der § 50 StVZO ist hier besonders von Bedeutung."

Gruß Michael


Hallo Michael,

Was Du (oder ist es eine KI...???) zitierst, ist die aktuelle StVZO.
Da es aber bis auf wenige Ausnahmen (Warnblinkanlage) keine Nachrüstpflicht gibt, gilt für jedes Fahrzeug die StVZO, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig war.

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: So 11. Okt 2026, 20:24
von Zitrönenfalter
Michael Klette hat geschrieben: So 11. Okt 2026, 13:49 Hallo Christian,
ein Freund arbeitet als Ingenieur bei der Dekra. Den habe ich jetzt mal gefragt...
Wenn die Herren und Damen Ingenieure bei TÜV, Dekra und Co. immer alles wüssten, müsste ich (und viele andere) nicht alle zwei Jahre die gleichen Diskussionen führen!
Das sind auch nur Menschen, keine allwissenden Götter!
Die machen das ja nicht, um mich zu ärgern. Nervig wirds halt erst, wenn der Ingenieur ein Problem damit hat, von einem Nichtingenieur Fachwissen anzunehmen...
Leider viel zu häufig!

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: Mo 12. Okt 2026, 08:31
von Christian T
Schwachgelbes Licht ist bis 1973 zulässig gewesen.
Habe die entsprechenden Dokumente und Mails des Bundesverkehrsministeriums und des TÜV Nord in meinen Unterlagen gefunden und sende sie Interessierten gern zu.
Ich fahre jedenfalls seit der Vollabnahme meiner DS legal mit gelben Funzeln und TÜV-Segen durch die Gegend.

Viele Grüße
Christian
P.S. Die Lichtausbeute der alten H1-Funzeln ist in jedem Fall mehr als bescheiden. Egal ob gelb oder weiß.

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: Mo 12. Okt 2026, 13:01
von traction-avant
Christian T hat geschrieben: Mo 12. Okt 2026, 08:31 Schwachgelbes Licht ist bis 1973 zulässig gewesen.
Habe die entsprechenden Dokumente und Mails des Bundesverkehrsministeriums und des TÜV Nord in meinen Unterlagen gefunden und sende sie Interessierten gern zu.
Ich fahre jedenfalls seit der Vollabnahme meiner DS legal mit gelben Funzeln und TÜV-Segen durch die Gegend.

Viele Grüße
Christian
P.S. Die Lichtausbeute der alten H1-Funzeln ist in jedem Fall mehr als bescheiden. Egal ob gelb oder weiß.
Hallo Christian,
ich würde mich freuen, wenn Du mir die entsprechenden Dokumente in Kopie zusenden würdest
Viele Grüße
Manfred

Re: Gelbe Glühlampen

Verfasst: Mo 12. Okt 2026, 13:14
von Christian T
Mach ich gern im Laufe der Woche