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Re: Anwalt
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 13:22
von DS20_break
[quote=Joe]
@Hardy:
Hätte ich meine zulassungsbehörde öffentlich nennen wollen, hätte ich das gemacht.
Das du es für mich machst, halte ich für unverschämt!!!! Abgesehen davon ist es nicht mehr dieser Landkreis![/quote]
Das war bei deinem Kennzeichen schwer zu erraten. Aber wenn du das jetzt so bestätigst ist es auch ok.
Re: Anwalt
Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 23:04
von Mathias
@Joe Tja, leider hat man in diesem alten DS-Forum nicht nur Freunde, das ergab ja die Spaltung... Einige Zeitgenossen sind da angenehmer als andere.
ICH danke dir für deine Hilfe auch mir mit deinen Möglichkeiten...
M.
Re: Anwalt
Verfasst: Mi 3. Jun 2015, 07:40
von DS Heini
Hallo,
nur noch zur Info wie die Zulasung (Sep.2014) bei mir gelaufen ist.
Habe mein DS 2001 in Deutschland ohne Papiere gekauft. Fahrzeug ist irgendwann aus Frankreich gekommen und war in D noch nie zugelassen.
1. Zulassungsstelle nach dem richtigen Ablauf gefragt (Sep. 2014)
2. September 2014 dann einen Termin beim TÜV (Vollabnahme + H-Kennzeichen).Hatte ein 5-Tages Kennzeichen)
3. Mit den TÜV Papieren, ein altes Französisches Kennzeichen (was beim Kauf 2001 noch am Fahrzeug war) und vorhandenen Kaufvertrag dann zur Zulassung. Da wurden dann eine Abfrage durch die Zulassungsstelle an das KBA gestartet. Das KBA leitet die Anfrage dann nach Frankreich weiter zur überprüfung.
4. Nach ca. 1,5 Wochen habe ich dann die Info bekommen, dass alles i.O. ist und ich das Fahrzeug jetzt Zulassen kann. Ich bekamm noch die Info, das mein Fahrzeug 1996 aus Frankreich nach Deutschland impotiert wurde.
5. Fahrzeug wurde dann zugelassen. Das Französische Kennzeichen wurde noch ein halbes Jahr durch die Zulassungsstelle eingezogen, habe ich jetzt wieder bekommen.
Gruß
Jörg
Re: Anwalt
Verfasst: Mi 3. Jun 2015, 19:44
von DS20_break
[quote="DS Heini"]
3. Mit den TÜV Papieren, ein altes Französisches Kennzeichen (was beim Kauf 2001 noch am Fahrzeug war) und vorhandenen Kaufvertrag dann zur Zulassung. Da wurden dann eine Abfrage durch die Zulassungsstelle an das KBA gestartet. Das KBA leitet die Anfrage dann nach Frankreich weiter zur überprüfung.
[/quote]
Ab 2015 ist die Vorlage der Originalpapiere aus dem Ausland erforderlich. Gibt's die nicht, müssen die beschafft werden oder Ersatzpapiere angefordert werden. Einfache KBA Abfrage reicht nicht, die wird sowieso gemacht.
Bei Kfz-Brief-Verlust
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- [size=large]eidesstattliche Versicherung des Kfz-Halters[/size]
- Zul. Besch. Teil I bzw. Kfz.-Schein
Gebühr: 69,70 €