Hallo Thorsten,
das alles ist leider rechtlich eine ziemliche Grauzone und wir im Zweifelsfall von Fall zu Fall oder von Richter zu Richter unterschiedlich entschieden werden. Dort wo ein gewinnorientiertes Interesse dahintersteckt werden die Grenzen wohl eher etwas enger gezogen werden, bei einem unbedarften Gelegenheitssurfer wohl etwas weiter, aber auch als solcher kann man schnell in eine Falle tappen.
Ganz pauschal lässt sich vielleicht Folgendes sagen:
- Verlinkungen sind grundsätzlich zulässig - es sei denn man weiß um die Unrechtmäßigkeit der Seiten oder Downloads, auf die man verlinkt. Wann man von einer Unrechtmäßigkeit ausgehen und wie und in welchen Zeitraum man davon Kenntnis erlangen haben kann und in wie lange dann ein angemessener Zeitraum ist um darauf zu reagieren, dies alles ist ziemlich Ermessenssache. Solange es da keine (höchst-)richterliche Entscheidung gibt, gewinnt wahrscheinlich der mit den besseren Argumenten
- Eine reine Verlinkung stellt keine Urheberrechtsverletzung da. Auch wenn du z. B. ein Bild von dieser Seite herunterlädst und es dir als Bildschirmhintergrund auf den Desktop packst, dann ist das keine Urheberrechtsverletzung sondern eine zulässige
Privatkopie. Dafür hast du bereits in Form einer Leermedien- und Geräteabgabe bezahlt. Eine Urheberrechtsverletzung findet dann statt, wenn du Inhalte der verlinkten Seite kopierst und dann selbst wieder veröffentlichst.
- Gewerbliche Anbieter oder Plattformen, auf denen Waren angeboten haben ein meist naturgemäß ein Interesse daran, dass die dort angebotenen Artikel weiter im Internet bekannt gemacht werden. Von daher kann man davon ausgehen, dass die Anbieter mit einer weiter-Verlinkung grundsätzlich einverstanden sind, bzw. dies sogar gewünscht ist, da dies Teil des Online-Geschäftsmodells ist. Das kann auch für das verwendete Bildmaterial gelten - muss aber nicht! Im Zweifelsfall die AGB und Datenschutzbestimmungen der Seite nachlesen oder direkt nachfragen.
- Ist allerdings erkennbar, dass angebotene Waren/Downloads auf den verlinkten Seiten illegalen Ursprungs sind, dann sollte man von einer Verlinkung Abstand nehmen. Wann man davon allerdings ausgehen kann ist wiederum Ermessenssache, spätestens aber dann, wenn man davon Kenntnis (z. B. durch die Medien, Presse, Foren) erhält.
- Dropbox und andere Filesharer sind nicht per se illegal, sie haben aber ein negatives Image, da sie zum Austausch von illegalem Material geeignet sind und auch als solche genutzt werden. Ob die Datei Namens „pussy.zip“ einen (illegalen) Porno, einen (illegalen) Ausschnitt aus „Goldfinger“ oder einfach nur die (legalen) Katzenbilder der Kinder beinhaltet läßt sich von außen so nicht sagen. Da hilft nur reinschauen
- Ansonsten sollte man sich auf sein Bauchgefühl und den gesunden Menschenverstand verlassen und nur das machen, was man anderen bei sich selbst auch zugestehen würde. Aber sicherheitshalber davon ausgehen, dass andere die Sache vielleicht ein bisschen enger sehen als man selbst. Und dann gibt es aber natürlich auch immer noch diejenigen, die einen unbedingt und mit Absicht aufs Glatteis führen wollen.
@ tomsail:
Welche Vereinbarungen die Fa.Robri mit Citroën oder dem ACI hat weiß wahrscheinlich die Fa. Robri selbst am besten.
Wenn du meinst, dass auf Grund der Urheberrechtsgefahren das Forum geschlossen werden sollte, dann kannst du dies gerne als Antrag bei der nächsten Mitgliederversammlung einbringen. Eine etwas detailliertere Begründung als „das beste, risikolos, sicher und auch günstiger“ wäre dann aber vielleicht hilfreich.
Gruß Frank
edit: [s]Ortogr[/s] [s]Ortogaf[/s] [s]Orthogaf[/s] Rechtschreibung
