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Re: Happy Birthday DS/ID
Verfasst: Di 27. Jan 2004, 15:04
von ID 20
Hallo Dirk,
Tag der 1. Zulassung ist laut meinem KFZ-Brief der 27.03.1972. Und da war das Auto definitiv in Montpelier, Frankreich...
Nach D importiert wurde meine D Super meines Wissens 1986.
Gruß,
Christian
PS.: beim Import wird bei Unkenntniss des Datums der Erstzulassung der 1. Juli des Baujahres angenommen, glaube ich. Sicher bin ich mir nicht, da weiß der Martin Kraut sicher mehr drüber...
Re: Happy Birthday DS/ID
Verfasst: Di 27. Jan 2004, 15:26
von Jörg Rowohlt
Hallo Leute,
meinen wir diese Diskussion eigentlich ernst?
Wenn Import-Göttinnen in D zugelassen werden, liegt doch in der Regel ein H-Gutachten vor. Daraus ergibt sich dann z. B. in meinem Falle, das der Sachverständige das Bau- oder Modelljahr 1970 becheinigt - unwahrscheinlich, dass so ein Auto dann erst Jahre später erstmalig zugelassen wird. Im Formular des Gutachtens lautet die Spalte (beim TÜV Nord): Tag der 1. Zulassung bzw. 1. Juli des geschätzten Baujahres.
Grüße Jörg
Re: Happy Birthday DS/ID
Verfasst: Di 27. Jan 2004, 23:33
von dietmar
Des Raetsels Loesung steht im Deuvet Heft (Danke Martin Kraut fuer Dein in jeder Hinsicht grosses Engagement). Die Beurteilung von Oldtimern (H-Kennzeichen) geht nach erster Zulassung irgendwo (sollte natuerlich nachweisbar sein) und nicht wie sonst nach formal erster Zulassung in D.
Thema durch. Dank an die unermuedlichen Freunde histor. Fahrzeuge im Hintergrund.
/D
Re: Happy Birthday DS/ID
Verfasst: Sa 31. Jan 2004, 11:09
von Martin K.
Jau, Dietmar hat Recht.
Tag der erstmaligen Inverkehrbringung gilt. In Deutschland ist das der Tag der Erstzulassung, alternativ ist nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem anderen Land erstmalig in den Verkehr kam. Da dies je nach Papieren nicht immer genau gelingt, wird dann der 1.7.des Erstzulassungsjahres genommen, manchmal auch der 1.7. des Baujahres (bei verständnisvollen Prüfern).
Insofern ist der "Geburtstag", den Matthias (Thread ganz oben) feiern möchte, erst in 2007 dran, denn dann wurden die letzten DS 23 in Deutschland vor 30 Jahren erstzugelassen (Haldenfahrzeuge).
Interessant und ärgerlich am Rande: Sollte ein schlauer, weitsichtiger Zeitgenosse damals eine neue, unzugelassene DS eingemottet haben und will sie heute erstmalig in den Verkehr bringen, so macht er ein langes Gesicht: Nicht nur, dass er kein H-Kennzeichen bekommen kann, sondern er bekommt gleich gar keine Zulassung, da eine DS nicht mehr den aktuellen Zulassungsbestimmungen entspricht, die bei einer Erstzulassung angewendet werden müssen.
Das von Dietmar angesprochene Zulassungs-Sonderheft gibt es für DS-Clubmitglieder gegen Einsendung eines frankierten und adressierten DIN A5-Briefumschlages unter DS Club Deutschland e.V., Wermertshäuser Straße 9, 35085 Ebsdorfergrund.
Beste Grüße
Martin