Hallo zusammen,
ich bin auch kein Rechtsanwalt,
allerdings möchte ich hier die Erfahrungen eines Rallye-Kollegen schildern.
Da Er mit einem Audi Rallye´s fährt,
hat Er sich nach einer schönen Domain für sein Rallyeteam umgeschaut.
Damals entschied Er sich für die freie Seite http://www.audi-sport.de/
Nach Gestaltung und Veröffentlichung SEINER Seite,
kam ein ähnliches Anwaltsschreiben mit identischer Aufforderung.
Er fühlte sich im Recht und ließ es auf eine Klage darauf ankommen und verlor aufgrund historischer Gegebenheiten und Eigenbedarf(ähnlich wie bei Wohnungen)
Der "Spaß" soll Ihn einige tausende Euros gekostet haben....
Soviel zu, im Recht fühlen, Recht haben, Recht erhalten und.....
Heiko
PS: Die o.g. Domain ist bis dato nicht benutzt. Aber Er hat jetzt auch die Nase voll.
Citroën domain
-
HeikoChristinaDS
- Beiträge: 11
- Registriert: Sa 7. Nov 2009, 17:08
Re: Citroën domain
[url]http://www.heiko-thoms.de[/url]
[url]http://www.funthoms.de[/url]
[url]http://www.funthoms.de[/url]
Re: Citroën domain
Hallo,
da habe ich interessehalber eine abstrakte Nachfrage zum Verständnis - an den oder die Juristen.
Wenn ein "kleiner" Jemand eine domain anmeldet, die bis dahin immer frei gewesen ist, soll es rechtmäßig sein, dass bei Interesse (und Durchsetzbarkeit) eines "großen" Anderen dieser im ERSTEN SCHRITT über den indirekten Weg des gebührenpflichtigen RA gehen darf? Damit greift doch der "Große" rückwirkend in die bis dahin bestehenden "Rechte" des "Kleinen" ein!? Oder nicht?
Falls ja, könnte ich mich mit einem mandatsschwachen RA zusammentun, jedem Clubmitglied ungefragt ne Klorolle ...
... schicken und über den gebührenpflichtigen RA gleich die Rückforderung hinterher !?
Gruß Nordlicht Thomas
DS 21 HA Pallas in Restauration
da habe ich interessehalber eine abstrakte Nachfrage zum Verständnis - an den oder die Juristen.
Wenn ein "kleiner" Jemand eine domain anmeldet, die bis dahin immer frei gewesen ist, soll es rechtmäßig sein, dass bei Interesse (und Durchsetzbarkeit) eines "großen" Anderen dieser im ERSTEN SCHRITT über den indirekten Weg des gebührenpflichtigen RA gehen darf? Damit greift doch der "Große" rückwirkend in die bis dahin bestehenden "Rechte" des "Kleinen" ein!? Oder nicht?
Falls ja, könnte ich mich mit einem mandatsschwachen RA zusammentun, jedem Clubmitglied ungefragt ne Klorolle ...
Gruß Nordlicht Thomas
DS 21 HA Pallas in Restauration
DS 21 Pallas Halbautomat - Erstzulassung 06 ´72
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Thorsten Graf Verified
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- Registriert: Di 31. Okt 2006, 21:43
Re: Citroën domain
Eine lediglich registrierte Domain löst noch keine markenrechtlichen Unterlassungsansprüche aus.
Grundsätzlich gilt bei _berechtigten_ Abmahnungen, dass der Abgemahnte die Kosten zu tragen hat.
Das Problem bei David gegen Goliath ist das Prozesskostenrisiko. Bei Markensachen schalten Konzerne gerne nicht nur einen Rechtsanwalt, sondern auch einen Patentanwalt ein. Es entstehen also doppelte Kosten. Bei Streitwerten von 100.000 EUR kommen da schnell über 10.000 EUR Prozesskosten zusammen. Wer will da schon das Risiko eingehen? Rechtsschutzversichert ist das natürlich nicht.
Gruß kurz vor dem angeblichen Schneesturm
Thorsten
Grundsätzlich gilt bei _berechtigten_ Abmahnungen, dass der Abgemahnte die Kosten zu tragen hat.
Das Problem bei David gegen Goliath ist das Prozesskostenrisiko. Bei Markensachen schalten Konzerne gerne nicht nur einen Rechtsanwalt, sondern auch einen Patentanwalt ein. Es entstehen also doppelte Kosten. Bei Streitwerten von 100.000 EUR kommen da schnell über 10.000 EUR Prozesskosten zusammen. Wer will da schon das Risiko eingehen? Rechtsschutzversichert ist das natürlich nicht.
Gruß kurz vor dem angeblichen Schneesturm
Thorsten