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Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 20:46
von Bernhard(Süd)
STOP,

habs gerade recherchiert:
Was ich meinte, war die AU-befreiung für Dieselfahrzeuge vor Erstzulassung 01.7.1977.
Ja mei`, das Gedächtnis,- wir werden alle nicht jünger...

Hollerithiöh:
be

Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 22:44
von Fritz-J
Moin,
ohne in irgendwelche Details zu gehen, kann ich nur sagen, daß die Zulassungsstelle Adenau, Kreis Ahrweiler, meine ID 19, Bj 67, ohne Probleme oder auch nur Nachfragen ohne AU mit H-Kennzeichen zugelassen hat.
Für den VW Käfer Bj 70 (auch H-Kennzeichen) wurde die AU verlangt.

Es möge der Wahrheitsfindung dienen

mfG,

Fritz-Jörg Schäfer

Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 23:28
von Simon
Bonsoir Fritz-Jörg ,

das entscheidende Datum ist - wie schon weiter oben zu lesen - der 1.7.1969.Ab dorten ist das Auto AU-pflichtig.

Dieserhalb und desterwegen ist man mit Deinen beiden Oldtimern bei der Zulassung so verfahren.

Das bedarf keiner Wahrheitsfindung,es ist halt gesetzlich geregelt.

Die AU-Pflicht ist übrigens auch nicht abhängig davon,ob das Fahrzeug ein H-Gutachten und ein dito Kennzeichen besitzt oder nicht.



Gruß

Simon


Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 08:05
von Trax
Guten Morgen,

danke für die Antworten
tja, da muß ich nun in den saueren Apfel beissen und, da abgemeldet, ein Überführungskennzeichen besorgen.
Die ID steht im Norden, zugelassen wird sie 550 km südlich. Danach dann AU und Zulassung.......
:(

Grüsse
Tom

Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 11:47
von joka01
Gibt es denn im Norden keine Möglichkeit die AU zu machen?

Jörg

Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 12:00
von tomsail
nein, AU ist eine höhere technische untersuchung
---> geht nur südlich von frankfurt. :-)

immerwieder nett wie sich so ein thema doch entwickelt.

Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 12:03
von hjwirth


nein, AU ist eine höhere technische untersuchung
---> geht nur südlich von frankfurt. :-)


Logisch, möglichst in der Schweiz :-)

Hansjörg

Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 13:22
von Trax
Hihihi, keine Albernheiten...
latürnich geht die AU im Nordenostensüdenwesten allemal.
Aber die ID ist abgemeldet, also rote Nr oder Ü-Kennzeichen (nein, Ü wie Überführung, nicht Überaschung)

Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 13:57
von papasitt

Guten Tag ,


siehe einfach unter www.dekra.de/852


Gruss aus Lothringen
Siegfried

Re: AU bei H- Kennzeichen

Verfasst: Sa 17. Jan 2009, 09:59
von stefha
Hallo Trax,

zum Thema ist ja alles gesagt, Stichtag EZL 1. 7. 1969 regelt das, ist überall nachzulesen, da braucht man nicht drum diskutieren, ob es so ist oder nicht. Steht ganz klar im Gesetzestext.
Meine dahingegangene DS hatte EZL Ende Juni 1969, sozusagen grad nochmal die Kurve gekriegt. Hatte aber keinen Nutzen oder Spareffekt davon, da ich vorher schon an zulassungstechnischen Hürden und meiner Gesundheit gescheitert bin.

Andere Frage: "Überaschung" wie Du schreibst- mit einem "r", da steckt doch das Wort "Asche" drin (gähn, der Oberlehrer wacht auf...), was hast du denn vor? Abfackeln vor lauter Ärger?
*breitgrins*
Stefan