Re: Umweltzone
Verfasst: Di 1. Jan 2008, 03:49
zum Thema "Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht" - analog zu H-Kennzeichen - für "ausländische Oldtimer" sagt das BGBL:
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Das wird der europäischen Notifizierung geschuldet sein. Und bitte: Immer Primärquellen nutzen und nennen, ne? Selbst das BMVBS fängt in seinen FAQs mit Interpretationen an. Das nervt im Web.
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Das wird der europäischen Notifizierung geschuldet sein. Und bitte: Immer Primärquellen nutzen und nennen, ne? Selbst das BMVBS fängt in seinen FAQs mit Interpretationen an. Das nervt im Web.