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Re: Gelbes Licht ?
Verfasst: Do 3. Jul 2003, 22:27
von wolfgang
punkt 7 in sebastians verordnungskatalog kann ja schon für unsere fahrzeuge nicht anwendbar sein.bei stehendem motor!!
wenn ein punkt nicht zutrifft ,wie ist es mir der gültiglkeit des gesamten regelwerks?meist ist in juristischen verträgen ein passus,der sagt:sollte ein punkt ungültig sein,so ist damit nicht der gesamte vertrag nichtig,aber ein ansatzpunkt für "fruchtbare "diskussionen wäre es allemal.
wolfgang
Re: Gelbes Licht ?
Verfasst: Fr 4. Jul 2003, 08:21
von Martin
Wieso? brennt dein Licht nicht, wenn der Motor nicht läuft?
Lieber Wolfgang, Du hast es hier mit einem Gesetz zu tun, nicht mit einem Vertrag zwischen Dir als Autobesitzer und dem Verkehrsministerium. Und selbst dann stimmt deine Vermutung nicht.
Diese Diskussion ist recht unfruchtbar: Gelbe Scheinwerfer sind nicht erlaubt. Punkt! Es gibt E-Lampen mit leicht gelbem Licht - die sind zulässig. Wer trotzdem mit gelben Lampen fährt, muss mit Ärger mit der Polizei rechnen. Die Betriebseraubnis (ABE) erlischt jedoch dadurch nicht, lediglich eine Mängelanzeige mit anschließender Fahrt zum Sachverständigen ist die Folge.
Weil man bislang nicht erwischt wurde, kann man kein Recht daraus ableiten, dass gelbe Scheinwerfer legal seien und sollte schon gar keine diesbezüglichen Empfehlungen gegenüber anderen abgeben.
Ich hoffe, das Thema ist jetzt endlich mal geklärt.
Auch gerne mit gelben Scheinwerfern fahrend

grüßt
Martin
Re: Gelbes Licht ?
Verfasst: Fr 4. Jul 2003, 09:33
von FRank
Es gibt eine Norm für die Bauartprüfung von Scheinwerferbirnen, bei der der Grenzbereich der Spektralfarben der Birne anerkannt wird, daher kommen diese ganze farbigen Dinger.Bläulich, gelblich, man könnte sie auch grün oder rot machen, aber da ist die Ausbeute natürlich nicht so toll.Die meisten dieser Birnen haben ein Gutachten aus anderen EG Länder, und da die EG Regelung hinsichtlich der Anerkennung von Gutachten mitlerweile greift, haben diese Gutachten auch
in D. Gültigkeit.Warum allerdings der Tüv das so akzeptiert hat?Der dachte wohl in der Prüfhalle, das seinen Allweather oder so, seit diesen Birnen sind die wohl nicht mehr so sensibel.
Hatten wir damals in der Meisterschule, der Dozent hat uns diese Spektralduiagramm mal gezeigt, aber die altvorderen Typen haben nur darüber gelacht...
"Farbige Birnen, ah geh, so a Schmarrn..."
Re: Gelbes Licht ?
Verfasst: Fr 4. Jul 2003, 14:05
von wolfgang
ich bin falsch verstanden worden:ich rede nicht dem einsatz gelber lampen das wort noch fahre ich selbst mit welchen,sondern wollte nur darauf hinweisen,dass im gesetzestext …mit stehendem motor… die ds übersehen worden sind,sind doch deren lampen mit laufendem motor einzustellen u.a. wegen der leuchtweitenregulierung?es könnte in dem bereich doch etwas defekt sein.
Gruss
wolfgang
Re: Gelbes Licht ?
Verfasst: Fr 4. Jul 2003, 14:26
von Martin
Hallo Wolfgang
so gesehen hast Du natürlich Recht. Der Gesetzgeber wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass die Lichtstärke zu messen ist, wenn die Leuchten aus der Batterie versorgt werden. Bei der DS müsste man also, um gleichzeitig eine Scheinwerfereinstellung zu ermöglichen, bei laufendem Motor die Lichtmaschine abklemmen und dann die Leuchtstärke messen. Eigentlich hätte man das über eine definierte Spannung am Scheinwerfer regeln können - aber es ist ja so schon mächtig bürokratisch, das ganze, oder?
Allen ein gutes Licht wünschend grüßt
Martin