Winterreifenpflicht ab 01.10.24
Re: Winterreifenpflicht ab 01.10.24
Kfz-nachrüstKlimaanlage
Re: Winterreifenpflicht ab 01.10.24
Sorry,
Sollte nicht ins Forum. Falschen Button erwischt.

Sollte nicht ins Forum. Falschen Button erwischt.
Re: Winterreifenpflicht ab 01.10.24
Hallo zusammen, ich bin noch neu hier, kann aber als Fachmann für Verkhers- und Versicherungsrecht die Rechtslage etwas ausleuchten. Es geht im wesentlichen darum zu verhindern, dass Fahrzeuge wegen unzureichender Winterausrüstung liegen bleiben oder Unfälle verursachen.
Die Vorschriften sind etwas verstreut über mehrere Gesetze und Verordnungen, daher hier mal eine Kurz-Zusammenfassung:
§ 2 StVO, Abs. 3a) "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. "
§ 36 Abs. 4 StVZO sagt: "Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen,
1.
durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
2.
die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind."
Nach dem Bußgeldkatalog gibt es für das Fahren bei winterlicher Witterung ohne Winterreifen ein Bußgeld in Höhe von 60 €, wenn es zu Behinderungen dadurch kommt, in Höhe von 80 €; keine Punkte.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass es als "grobe Fahrlässigkeit" von der Kasko-Versicherung gewertet werden kann, dass man trotz winterlicher Witterung mit Sommerreifen fährt und dadurch ein Unfall passiert. Dann kann die Versicherung die Leistung entsprechend dem Verschulden des Fahrers kürzen. Es gibt aber einige Versicherungsbedingungen (zB WGV), die den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausschließen., Müsste man also mal in den eigenen Bedingungen nachsehen.
Ich rate, nicht mit Sommerreifen zu fahren, wenn frisch Schnee gefallen ist, auch wenn er teilweise geräumt worden ist; denn man kann ja plötzlich in einen nicht geräumten Bereich geraten und dort in Schwierigkeiten kommen. Geiches gilt für Glatteis. Wenn es feucht und sehr kalt ist, muss man einfach damit rechnen, dass plötzlich Glatteis auf der Straße ist.
Außerdem ist dann sicher mit Streusalz zu rechnen, was wir ja eigentlich vermeiden möchten...
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.
Die Vorschriften sind etwas verstreut über mehrere Gesetze und Verordnungen, daher hier mal eine Kurz-Zusammenfassung:
§ 2 StVO, Abs. 3a) "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. "
§ 36 Abs. 4 StVZO sagt: "Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen,
1.
durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
2.
die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind."
Nach dem Bußgeldkatalog gibt es für das Fahren bei winterlicher Witterung ohne Winterreifen ein Bußgeld in Höhe von 60 €, wenn es zu Behinderungen dadurch kommt, in Höhe von 80 €; keine Punkte.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass es als "grobe Fahrlässigkeit" von der Kasko-Versicherung gewertet werden kann, dass man trotz winterlicher Witterung mit Sommerreifen fährt und dadurch ein Unfall passiert. Dann kann die Versicherung die Leistung entsprechend dem Verschulden des Fahrers kürzen. Es gibt aber einige Versicherungsbedingungen (zB WGV), die den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausschließen., Müsste man also mal in den eigenen Bedingungen nachsehen.
Ich rate, nicht mit Sommerreifen zu fahren, wenn frisch Schnee gefallen ist, auch wenn er teilweise geräumt worden ist; denn man kann ja plötzlich in einen nicht geräumten Bereich geraten und dort in Schwierigkeiten kommen. Geiches gilt für Glatteis. Wenn es feucht und sehr kalt ist, muss man einfach damit rechnen, dass plötzlich Glatteis auf der Straße ist.
Außerdem ist dann sicher mit Streusalz zu rechnen, was wir ja eigentlich vermeiden möchten...
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.