Hallo Volker,
symphatique hat geschrieben:
Es macht einen Unterschied, ob das Chassis, das für ein nicht mehr nutzbares ( durch Unfall, Rost etc) mit den alten Papieren genutzt werden soll, bereits eine Fahrgestellnummer hat oder es sich um ein Ersatzteil ohne bisher zugeteilte Nummer handelt. Denn diese Nummer ist zwingend zum Chassis/ Rahmen gehörig, Manipulationen wie z.B. Unkenntlichmachung oder Ersatz durch eine andere Nummer ist eine Straftat.
Nein ist es nicht. Fahrzeuge mit EZ bis 30.9.1969 benötigen keine im Rahmen eingeschlagene oder eingeprägte "Fahrzeug-Identifizierungsnummer" (FIN), früher "Fahrgestellnummer" genannt. Die benötigen lediglich ein am Fahrzeug angebrachtes "Fabrikschild", das u.a. auch die FIN enthält.
Falls eine FIN bei solchen Fahrzeugen am Rahmen vorhanden ist, kann man die bedenkenlos entfernen oder zuspachteln weil sie keine rechtliche Relevanz besitzt und auch keine Urkunde darstellt. Ausschlaggebend ist einzig und allein das sog. "Fabrikschild".
Bei Fahrzeugen mit EZ ab 1.10.1969 muss eine FIN am Chassis vorhanden sein. Da kommt entfernen oder Zuspachtel also nicht mehr in Frage.
Tauscht man bei solchen Fahrzeugen das Chassis gegen ein anderes, bereits gebrauchtes aus, muss dessen FIN durchgekreuzt werden, aber noch lesbar bleiben und daneben die FIN aus dem Fahrzeugbrief eingeschlagen oder eingeprägt werden, siehe § 59 StVZO Absatz 2 bzw. unten.
Was ist denn da so schwer dran, das zu verstehen?
symphatique hat geschrieben:
Man kann den verrosteten Rahmen durch ein Ersatzteil tauschen und die bisherige Fahrgestellnummer in den neuen Rahmen einschlagen lassen
Das ist nichts neues, das hatte ich ja bereits geschrieben.
symphatique hat geschrieben:(vom TÜV-Ing. o. Verkäufer, wenn er zertifiziert ist).
Wenn ein "TÜV-Ing." bei Euch sowas als Service macht, – bitte schön.
Aber dass es eine "Zertifizierung" für "Verkäufer" zum Einschlagen einer FIN gibt, ist blanker Unsinn.
Du hast in solchen Dingen wirklich eine lebhafte Phantasie.
Wer soll denn so eine "Zertifizierung" abnehmen und ausgeben?
Der liebe Gott?
Jeder darf eine FIN an einem alten Chassis durchkreuzen (sodass sie noch sichtbar bleibt) und dann die FIN aus dem Fahrzeugbrief daneben einschlagen oder die FIN aus dem Fahrzeugbrief in ein nagelneues Chassis als Ersatzteil einschlagen, wenn er das lesbar hinkriegt.
Der § 59 StVZO Absatz 2 sagt doch ganz eindeutig, was zu tun ist:
"Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt."
Da ist der TÜV nicht im Spiel, der hat damit gar nichts zu tun.
symphatique hat geschrieben:Wenn´s ein TÜV-Ing. macht, begrenzt er die neu eingeschlagene Nummer mit speziellen Zeichen und trägt diesen Vorgang in die vorhandenen Papiere ( egal, ob derzeit zugelassen o. nicht) ein. Das Typenschild bleibt das alte.
Dass dabei auch ein "Fabrikschild", das u.a. auch die FIN enthält, angebracht werden muss, steht in § 59 StVZO Absatz 1.
Das kann das alte sein oder ein neues mit den alten Daten sein, – wie man lustig ist.
Beides hatte ich ebenfalls bereits geschrieben.
Das aber ein "TÜV-Ing." etwas in "vorhandene Papiere" einträgt, entspricht wieder Deiner Phantasie.
Dazu ist er nicht befugt.
Die Hoheit über Fahrzeugpapiere hat nur die Zulassungsstelle. Die muss die geänderten Daten ja auch in ihren Unterlagen ändern bzw. ans KBA melden.
Bei einem neuen Chassis als originales Werks-Ersatzteil oder einem anderen mit ABE hat ein "TÜV-Ing." überhaupt nichts mit dem Vorgang zu tun. Die Umtragung erfolgt direkt bei der Zulassungsstelle, ohne dass der TÜV involviert ist, siehe oben.
Wenn es sich aber nicht um ein originales Werks-Ersatzteil oder Ersatzteil mit ABE, sondern um ein Ersatzteil ohne ABE handelt, dann muss der Umbau von einem amtlich anerkannten Gutachter wie z.B. ein "TÜV-Ing." im Rahmen einer Einzelabnahme begutachtet werden.
Am Ende dieses Vorganges stellt dieser bei erfolgreicher Abnahme ein positives Gutachten aus. Das dient zur Grundlage, um dann beim Straßenverkehrsamt das neue Chassis in die Fahrzeug-Papiere eintragen zu lassen.
symphatique hat geschrieben:Wenn man aber ein gebrauchten Rahmen verwendet, ist dort bereits eine Nummer vorhanden, die nicht geändert/ manipuliert werden darf.
Nein, siehe oben. Wenn die EZ des zu ändernden Fahrzeugs bis 30.9.1969 war, dann ist keine FIN am Fahrzeug notwendig, dann kannst Du mit der FIN des gebrauchten Ersatz-Chassis machen was Du willst.
Ab EZ 1.10.1969 muss man die alte FIN lesbar durchkreuzen und die FIN aus dem KFZ-Brief daneben einschlagen oder einprägen, siehe oben und siehe § 59 StVZO Absatz 2.
symphatique hat geschrieben:Man muss, falls dafür keine Papiere mehr existieren, ein neues Datenblatt erstellen lassen, um damit neue Zulassungspapiere dafür zu bekommen. Da ja darauf wieder eine DS entsteht, gibt´s auch kein Problem, nur Kosten. Das Typenschild wird neu angefertigt/ ausgefüllt mit den zum Rahmen gehörigen Daten.
Und wieder nein!
Man braucht keine "neues Datenblatt", um "neue Zulassungspapiere" zu bekommen.
Bei Austausch des Chassis z.B. wg. Unfall oder Rost, wird nach Umbau auf ein bereits gebrauchtes Ersatz-Chassis eines Spenderfahrzeuges das alte oder neue (aber inhaltlich identische) Fabrikschild wieder an gleicher Stelle angebracht.
Nun muss man unterscheiden:
Ist das verunfallte oder verroste Fahrzeuge nach dem 1.10.1969 zum ersten Mal zugleassen worden (egal wo auf der Welt), dann durchkreuzt man die FIN des gebrauchten Ersatz-Cassis noch lesbar und schlägt daneben die FIN aus dem Fahrzeugbrief des verunfallten oder verrosteten Chassis daneben leserlich ein.
Wenn man will, kann man natürlich auch einen Profi damit beauftragen, damit das schöner aussieht. Vielleicht macht Euer TÜV-Mann ja auch sowas. Fragen kostet ja nichts.
Anschließend fährt man zur Zulassungsstelle, meldet den Vorgang und gibt der Zulassungsstelle die FIN, die am gebrauchten Ersatz-Chassis vorhanden war, damit sie diese in die Fahrzeugpapiere einträgt.
Es ist dabei grundsätzlich völlig wurscht, ob das Spenderfahrzeug Fahrzeugpapiere besaß oder nicht. Falls nicht, wäre es sicherlich hilfreich, ein Foto von der noch leserlich durchgekreuzten FIN am Ersatz-Chassis mit daneben eingeschlagener FIN aus dem Fahrzeugbrief dabei zu haben.
Ist das verunfallte oder verroste Fahrzeuge vor dem 30.9.1969 zum ersten Mal irgendwo zugelassen worden, muss man nach Anbringung des Fabrikschilds gar nichts mehr machen. Falls eine FIN am Ersatz-Chassis vorhanden ist, hat das keine Sau mehr zu interessieren. Du kannst mit der machen was Du willst, da ja keine FIN im Chassis eingeschlagen sein muss und allein das Fabrikschild zählt, so komisch das auch für Dich klingen mag.
Natürlich muss das neue Chassis als Werks-Ersatzteil oder von einem Spenderfahrzeug zum verunfallten oder verrosteten Fahrzeug passen, sonst gibt es bei der nächsten HU Ärger mit dem TÜV.
Also ein verrostetes 21er Chassis bzw. Fahrzeug gegen einen 23er Fahrzeug auszutauschen und dabei auch den Motor drin zu lassen würde solche Probleme bereiten. Dann müsste man den 23er Motor in die Papiere des 21er Chassis eintragen lassen oder den alten 21er Motor mit Getriebe einbauen.
Aber das hatte ich ja auch schon alles erklärt und geschrieben.
Gruß Marcus