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Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 08:14
von KW
20.12.2017 KW
Guten Morgen,
Bürokratiemonster Europa. Berlin, Paris, Brüssel. Wie viele Bürokraten glaubt Ihr sitzen dort zusammen und stricken
Verordnungen und Gesetze?
Ihr werdet auf eine einfache Frage nie eine einfache Antwort bekommen!
Viele Grüße
KW

DS 23, HA, Bj. 73

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 09:31
von uwe.v11
Kopie vom Schein mit dem Bauj. vors Fenster.
das mach ich.
die sollen mich mal alle...
uwe

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 15:46
von Bernhard(Süd)
Hallo,

...und nun?
Was haben jetzt die Verordnungen einzelner Kommunen mit den "Bürokraten in Brüssel zu tun ???
Ist das Europäische Parlament gemeint oder der Europarat??, oder gar der Europäische Gerichtshof ???
Fragen über Fragen, kaum Wissen... ... ...

Grüße: Be

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 18:37
von priusb78
Na, die frz. Kommune oder den/die frz. Polizist/in möchte ich erst mal sehen, die an eine DS einen Strafzettel ran hängt. Vielleicht an einen Benz... ;-)

Gruß Thorsten

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 18:47
von ssiegert
Hallo Frank, hallo an alle Interessierte,

da ich auch im CVC Mitglied bin, habe ich diese Ausgabe des "Veteran", über die geschrieben wurde.
Das Thema an sich hatte ich ja an anderer Stelle schon mal aufgegriffen.

- Der Artikel aus dem Veteran beruht auf einer Information von "Atout France - Französische Zentrale für Tourismus".
(Stand: 29.Juni 2017)

- Rolf Feier, der den Artikel eingebracht hat, hat noch folgendes geschrieben:
"...gerade kam die Mail vom Eurodistrikt über die Plakettenausnahmeregelung für Oldtimer bei mir an. Es kann also Entwarnung gegeben werden, wir müssen nichts beantragen, anmelden oder sonstwie berücksichtigen. Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss allerdings mitgeführt werden. Vorsichtshalber beim Parken Kopie der Zulassungsbescheinigung ins Fenster legen und die wichtigen Stellen kennzeichnen."
D.h. Tag der Erstzulassung und Status "Oldtimer". Er hat auch das Originalmail veröffentlicht:

"Aprés que nous nous soyons renseignés à l'institution d'administrative chargé pour la plaquette Crit'air nous pouvons vous annoncer que votre voiture ne succombe pas au réglage de Crit'air, si c'est plus âgé que 30 ans et ce n'est plus produit (ce ont les critères pour la reconnaissance comme "véhicule de collection")."
Cordialement
Eurodistrikt PAMINA

Übersetzung hat er auch mitgeliefert:
"nachdem wir uns bei der für die Crit'air Plakette zuständige Verwaltungstelle erkundigt haben, können wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Auto nicht der Crit'air Regelung unterliegt, sofern es älter als 30 Jahre ist und es nicht mehr hergstellt wird (das sind die Kriterien für die Anerkennung Ihres Autos als "véhicule de collection").
Mit freundlichen Grüßen
Eurodistrikt PAMINA

Herzlichen Dank an Rolf Feier. Er ist Präsident des Landesbezirks 7-2 und unter rolf.feier@cvc-club.de erreichbar.
(Ich gestehe, daß ich nicht mit ihm abgesprochen habe, daß ich aus seinem Artikel zitiere. Quelle ist für mich der "Veteran, Ausgabe 4.2017", den ich als Mitglied erhalte.

Natürlich könnte man das jetzt wiederum vom ADAC gegenchecken lassen, der sich ja im Wettbewerb mit dem Deuvet durchgesetzt hat und sich als Vertreter aller Oldtimerbesitzer und Clubs sieht.

Viele Grüße
Sebastian
(der definitv nächstes Jahr wieder mit der DS nach Frankreich fahren wird und darüber in der HP berichten wird. )

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 14:10
von Gerhard Trosien
Ich wohne sehr grenznah, habe meine Werkstatt im benachbarten Elsass und bin deshalb min einmal wöchentlich jenseits der Grenze. Diese Maßnahme wird mit dafür verantwortlich sein, dass Restfrankreich lange auf unseren Besuch als Touristen wird warten müssen

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 02:13
von radel56
Vielen Dank für die Recherchen und Antworten. Am meisten kann ich mit der Antwort von Sebastian anfangen:

"nachdem wir uns bei der für die Crit'air Plakette zuständige Verwaltungstelle erkundigt haben, können wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Auto nicht der Crit'air Regelung unterliegt, sofern es älter als 30 Jahre ist und es nicht mehr hergstellt wird (das sind die Kriterien für die Anerkennung Ihres Autos als "véhicule de collection"). 

Schöne Feiertage

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 02:36
von Robert
mal wieder ein Sturm im Wasserglas…

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 07:22
von maldini
... so ist es -
es drängt sich der eindruck auf, dass die positive nachricht nicht die gewünschte war ...

:-))


allen ein frohes fest
schöne, entspannte und friedliche feiertage!

grüsse an euch
karl

Re: Fahrverbote auch für Göttinnen?

Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 20:56
von Carsten_SM
...was machen dann bloss die Morgan +8 - Fahrer ? Ich meine, der wird gebaut seit den Dreißigern....

Carsten