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Re: H-Gutachten
Verfasst: Sa 11. Jan 2003, 12:01
von ID 20
Hallo!
Habe das Gutachten im April 02 machen lassen. Kostete damals 51,04 Euro und ging ruckzuck über die Bühne. Der Prüfer war sehr freundlich und hat über die alten Zeiten erzählt, als es die Autos noch neu im Laden zu kaufen gab.
Probleme gab's nur bei der Ummeldung beim Straßenverkehrsamt. Meine Versicherung hatte vergessen, den Saisonzeitraum auf der Doppelkarte zu löschen. Die freundliche Dame hinter dem Thresen war sehr zuvorkommend und mit Hilfe ihres Chefs stand der Zulassung als Oldtimer nichts mehr im Wege.
Alles in allem hat alles bestens geklappt.
Gruß,
Christian
Re: H-Gutachten
Verfasst: Mi 22. Jan 2003, 09:28
von Martin
Hallo!
Hier nun leider um ein paar Tage verzögert, sorry, die notwendigen Auszüge aus dem Gesetz (Originalzitate in Anführungszeichen):
Erläuterungen in der StVZO zu §21c
"Ausgabe einer HU-Plakette im Rahmen der Erteilung einer BE (Betriebserlaubnis) als Oldtimer.
Der neu eingeführte § 21c regelt, dass im Rahmen der Begutachtung nach § 21c auch eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 durchgeführt werden muss. Bei dieser "Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29" handelt es sich rechtlich nicht um eine HU gemäß §29. Da aber diese Untersuchung im Umfang einer HU durchzuführen ist, darf auch durch die Zulassungsstelle bei Erteilung einer BE als Oldtimer u. Zuteilung des Oldtimerkennzeichens dieses Kennzeichen mit einer "neuen" HU-Plakette, entsprechend dem Zeitpunkt der §21c-Begutachtung, abgestempelt werden. Damit ist eine Gleichstellung zu den Fällen hergestellt, in denen im Rahmen der Begutachtung nach § 21c auch ein Gutachten nach § 21 erstellt wird."
Erklärung:
Durchläuft ein Fahrzeug eine Begutachtung nach § 21c erfolgreich, so hat es auch gleichzeitig eine HU bestanden. Entsprechend des Monates, in dem die Begutachtung durchgeführt wurde, erhält das H-Kennzeichen bei der Zulassung einen HU-Plakette für zwei Jahre. Die Zahl des Montes, an dem die Begutachtung stattgefunden hat, erscheint auf der Plakette oben.
"Gebührenregelung.
Der durch die Art 1 Ziffer 2 der 25. VO-StVR neu eingeführte § 21c regelt, dass "im Rahmen der Begutachtung nach § 21c" auch eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 durchgeführt werden muss. Da es sich hier um eine Untersuchung "im Rahmen der Begutachtung nach § 21c" handelt, deckt die Gebühr für die Begutachtung nach §21c gemäß der Gebühren-Nr. 413 der GebOSt auch den Aufwand für die gesamte Untersuchung ab. Eine zusätzliche Gebühr kann daher nicht in Ansatz gebracht werden.
Die Zulassungsstelle kann neben der Gebühr für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens in Höhe von 25,60 Euro nicht noch zusätzlich eine Gebühr für die Zuteilung der Schlüsselnr. "98" in Höhe von 10,20 Euro erheben. Die Gebühren-Nr. 225 des Gebührentarifs der GebOSt kommt hier nicht zum Tragen, da es sich nicht um eine Tätigkeit außerhalb des Zulassungsverfahrens handelt."
Erklärung
In der Gebührenregelung sind zwei wichtige Dinge enthalten: Zum einen wird die Prüforganisation (TÜV oder DEKRA) in die Pflicht genommen, nur den Gebührensatz für die § 21c-Begutachtung in Anwendung zu bringen und nicht zusätzlich für eine HU zu kassieren. Zum anderen dürfen auch die Zulassungsbehörden nur Geld für Zuteilung des Oldtimerkennzeichens (25,60 Euro) nehmen und nicht zusätzlich noch für die Änderung der Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief kassieren.
Hier die Gebühren bei TÜV und DEKRA (Stand 1.6.2002):
Die Gebühr der § 21c-Begutachtung kostet bei einem Kraftrad 46,00 Euro, bei Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t (PKW, Kombi, Kleinlaster usw.) 69,00 Euro und bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t 76,70 Euro, bis 12,0 t sind es 86,90 Euro, bis 18,0 t sind es 97,10 Euro, bis 32,0 t sind es 112,00 Euro und über 32,0 t werden 128,00 Euro fällig.
Mit besten Grüßen
Martin
Re: H-Gutachten
Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 14:25
von andreas
Hallo,
Wäre es nach deutschem Gesetz möglich, ein Importfahrzeug,das nachweislich aus dem Baujahr 1972 stammt,jedoch Zulassungsdatierungen ( Schweizer Immatrikulation ) erst ab 1979 besitzt, mit H - Zulassung anzumelden ? Das Auto wurde vor 1979 vermutlich in die Schweiz importiert, ist also möglicherweise in Frankreich auch schon gelaufen.Leider fehlen mir die Daten über diesen Zeitraum.
Andreas
Re: H-Gutachten
Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 19:19
von Nicolas
Hi Andreas,
meines Erachtens nach hast Du da keine Chance.. Der DEUVET wirkt seit Längerem darauf hin, dass das Baujahr als Kriterium für eine H-Zulassung herangezogen wird .. leider bislang erfolglos
Wenn Dir die alten Papiere fehlen, dann ist dies natürlich bitter. Ich habe keine Ahnung, ob es in F eine Art KBA gibt, bei welchem Du mit der FahrgestellNo. evtl. eine Historie ergründen könntest.
Vielleicht machen die Jungs in Deinem Fall eine Ausnahme?
Gruß Nicolas
Re: H-Gutachten
Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 20:47
von andreas
Hallo Nicolas,
Eben den Vorschlag mit dem Baujahr als Grundlage für die Anerkennung zum Oldtimer habe ich auch auf der Webseite vom Deuvet gelesen.Wäre ja auch logisch.Ist denn vielleicht jemandem im Club bekannt, wie man an Informationen über vormalige Fahrzeug - Zulassungen in Frankreich gelangen könnte ?
andreas
Re: H-Gutachten
Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 13:32
von Bernhard(Süd)
Hallo Andreas,
falls Du weißt, in welchem Département das betreffende Fahrzeug mit welchem Kennzeichen zugelassen war, läßt sich meines Wissens einiges machen:
In der LVA (la vie de l`auto) war schon verschiedendlich zu lesen, daß zumindest manche préfecture auf Anfragen nach Zulassungsdaten von Liebhaberfahrzeugen recht auskunftsfreudig reagiert hat.
Also einfach mal einige Versuche starten, und bei Erfolg auch gern wieder hier berichten...
Grüße, Bernhard
Re: H-Gutachten
Verfasst: Mo 19. Mai 2003, 16:12
von DerHegi
Vielen Dank ans Forum,
ohne die H-Diskussion hätte ich Freitag beim TÜV 43€ zuviel bezahlt.
Mir wurden zu Anfang auch beide Sätzte ( HU und H-Abnahme) berechnet. Zum Glück hatte man vorher noch mal im Forum geblättert und den Fehler aufgeklärt.
Mit -jetzt am Ende ein H- Gruß
Jörg.