[quote=dosdres]
hallo kuhno
alle zwei jahre ?
hier eine von vielen:
ein kfz meister restauriert sehr aufwendig einen merc coupe.
nach auffahrunfall hinten, (fremdversch.)schickt er,
das amtliche gutachten zur vers.
der meister denkt er kann sein auto wieder selbst herrichten.
die bieten sein unfall auto im internet an...
dann bezieht sich die vers. auf die angebote aus dem internet.
die autoklaumafia ist nur scharf auf das typenschild etc.
der rest wird verscheuert.
statt 15.000,00€ hat er letztendlich nur 8.000 bekommen.
restwertverfahren oder wie immer das auch heisst..
erik[/quote]
Alle zwei Jahre schreibt mir die Versicherung vor, das reicht. Bei deutlicher Wertsteigerung sollte man allerdings dann auch das Gutachten im eigenen Interesse früher machen lassen. Es gilt der im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungswert. Dieser wird auch bei Totalverlust oder Totalschaden gezahlt.
Bei Teilschäden wird das Reparaturgutachten gezahlt. So bei meinem Jaguar, hier entstand unfallbedingt ein Sachschaden von 8.000 Euro netto, diese wurden mir anstandslos ausgezahlt, die Raparatur kam mich deutlich günstiger.
Bei Alltags- Gebrauchtwagen ist die Sache anders, hier erfolgt nach Unfall oder Diebstahl die Abrechung nach Gutachten. Hier kommt dann auch der Restwert zum Tragen. Der Besitzer kann sehr wohl auf den weiteren Besitz des Autos bestehen, dann muss die Reparatursumme ohne Mwst ausgezahlt werden, oder aber nach Rechnung. Ist der Zeitwert niedriger als die Reparaturkosten, wird halt nur der Zeitwert gezahlt, so ist das und das ist auch ok so
PS - Ist Deine Großbuchstabentaste defekt?
