Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Hallo Ds Freunde,
ich bin gerade von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden,weil ich in meiner 67er DS nicht angeschnallt war.
Mein Fahrzeug ist mit Sicherheitsgurten nachgerüstet ,sind jedoch oft unbequem ,da diese nicht höhenverstellbar.
Im Forum meine ich gelesen zu haben,daß ich trotz Gurtnachrüstung nicht zwangsmässig verpflichtet bin mich anzugurten,da baujahrsmässig kein Gurt vorhanden war.
Es gab wohl ein Gerichtsurteil,wovon ich den Polizisten erzählt habe.
Nach dessen Meinung muss ich mich anschnallen ,wenn ein Gurt im Auto
vorhanden ist und ich sonst keine Ausnahmegenehmigungen habe.
Habe meine 30€ Strafe bezahlt,da ich keine Anzeige wollte.
Möchte jedoch das Urteil per E-mail nachreichen,da ich die E-mail Adresse eines Beamten bekommen habe.
Weiss jemand genaueres.Habe es nicht auf die Schnelle im Forum gefunden.
Danke und schönen Abend
Bernd
ich bin gerade von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden,weil ich in meiner 67er DS nicht angeschnallt war.
Mein Fahrzeug ist mit Sicherheitsgurten nachgerüstet ,sind jedoch oft unbequem ,da diese nicht höhenverstellbar.
Im Forum meine ich gelesen zu haben,daß ich trotz Gurtnachrüstung nicht zwangsmässig verpflichtet bin mich anzugurten,da baujahrsmässig kein Gurt vorhanden war.
Es gab wohl ein Gerichtsurteil,wovon ich den Polizisten erzählt habe.
Nach dessen Meinung muss ich mich anschnallen ,wenn ein Gurt im Auto
vorhanden ist und ich sonst keine Ausnahmegenehmigungen habe.
Habe meine 30€ Strafe bezahlt,da ich keine Anzeige wollte.
Möchte jedoch das Urteil per E-mail nachreichen,da ich die E-mail Adresse eines Beamten bekommen habe.
Weiss jemand genaueres.Habe es nicht auf die Schnelle im Forum gefunden.
Danke und schönen Abend
Bernd
-
DS20_break Verified
- Beiträge: 3522
- Registriert: Mo 30. Aug 2010, 23:10
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
WIKIPEDIA sagt:
Grundsätzlich gilt: Die Anschnallpflicht im Straßenverkehr besteht nur, wenn die vorhandenen Gurte für das Fahrzeug vorgeschrieben sind.
Grundsätzlich gilt: Die Anschnallpflicht im Straßenverkehr besteht nur, wenn die vorhandenen Gurte für das Fahrzeug vorgeschrieben sind.
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
erdgebundene Grüße,
Hardy
-
DS20_break Verified
- Beiträge: 3522
- Registriert: Mo 30. Aug 2010, 23:10
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
ist der §21a STVO Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für ...(bestimmte Personenkreise etc.)
Es dreht sich also ausschließlich darum, ob für dein Fahrzeug Sicherheitsgurte vorgeschrieben waren. Eine 67er braucht keine, also lass dir die 30,00€ zurückgeben.
Es dreht sich also ausschließlich darum, ob für dein Fahrzeug Sicherheitsgurte vorgeschrieben waren. Eine 67er braucht keine, also lass dir die 30,00€ zurückgeben.
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
erdgebundene Grüße,
Hardy
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Danke Hardy
,aber diese Aussage hat die Polizei nicht interessiert.
Gibt es kein Gerichtsurteil?
Mir geht es nicht um die Dreissig Euro,aber ich fühle mich nicht gerecht behandelt, da die Polizei auch auf Ihrem Standpunkt besteht.
Gruss Bernd
,aber diese Aussage hat die Polizei nicht interessiert.
Gibt es kein Gerichtsurteil?
Mir geht es nicht um die Dreissig Euro,aber ich fühle mich nicht gerecht behandelt, da die Polizei auch auf Ihrem Standpunkt besteht.
Gruss Bernd
-
DS20_break Verified
- Beiträge: 3522
- Registriert: Mo 30. Aug 2010, 23:10
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Hinweis auf §21a STVO sollte genügen, das kann er nachlesen. Ansonsten muß er dir "seinen" § benennen.Dentiste hat geschrieben: Danke Hardy
,aber diese Aussage hat die Polizei nicht interessiert.
Gibt es kein Gerichtsurteil?
Mir geht es nicht um die Dreissig Euro,aber ich fühle mich nicht gerecht behandelt, da die Polizei auch auf Ihrem Standpunkt besteht.
Gruss Bernd
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
erdgebundene Grüße,
Hardy
-
DS20_break Verified
- Beiträge: 3522
- Registriert: Mo 30. Aug 2010, 23:10
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Hallo Bernd,
und wenn die Rennleitung ein Urteil braucht, bitte darauf verweisen:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid ... =1&theater
und wenn die Rennleitung ein Urteil braucht, bitte darauf verweisen:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid ... =1&theater
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
erdgebundene Grüße,
Hardy
-
Gerhard Trosien
- Beiträge: 1055
- Registriert: Mi 5. Dez 2007, 07:04
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Ich hatte deswegen schon öfter Schriftwechsel mit den zuständigen Behörden, die abkassieren wollten. Also:
KEINE Anschnallpflicht in Autos, bei denen keine Gurtpflicht besteht. Das sind PKW mit EZ vor Mitte 1969, WoMo über 2,8t GM vor 4/92 usw.
KEINE Anschnallpflicht in Autos, bei denen keine Gurtpflicht besteht. Das sind PKW mit EZ vor Mitte 1969, WoMo über 2,8t GM vor 4/92 usw.
- Thomas Held Verified
- Beiträge: 5067
- Registriert: Do 22. Jul 2004, 12:11
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Die Grenze ist April 1970.Gerhard Trosien hat geschrieben: Ich hatte deswegen schon öfter Schriftwechsel mit den zuständigen Behörden, die abkassieren wollten. Also:
KEINE Anschnallpflicht in Autos, bei denen keine Gurtpflicht besteht. Das sind PKW mit EZ vor Mitte 1969, WoMo über 2,8t GM vor 4/92 usw.
Gruss,
Tom
Gruß
Tom
Tom
-
Gerhard Trosien
- Beiträge: 1055
- Registriert: Mi 5. Dez 2007, 07:04
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Noch besser. Bei Zulassung meines vergangenen ID hieß es vor 25 Jahren: "Glück gehabt, 2 Monate jünger und er hätte ASU- und Gurtpflicht..."
- Thomas Held Verified
- Beiträge: 5067
- Registriert: Do 22. Jul 2004, 12:11