Autogas und H-Kennzeichen

Diskussionen rund um's Thema...
DSuper70
Beiträge: 5
Registriert: Do 16. Apr 2009, 16:20

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Beitrag von DSuper70 »

Hallo , hab mich in den letzten Tagen mit der Problematik
ein wenig befasst. Meine Recherchen haben ergeben, das
es je nach TÜV-Region sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Es dürfen wohl nur zeitgenössische Anlagen die auf dem Venturi-
Prinzip beruhen verbaut werden, wenn man das H-Kennzeichen behalten will. Die einzelnen Bauteile sollen angeblich nach Eu Norm R67-01 gekennzeichnet sein , damit sie eingetragen werden...
Hat irgend jemand in jüngster Zeit eine Anlage verbaut und abgenommen bekommen ? Wenn ja, welche Teile wurden verbaut ?

Viele Grüße
wabi
Beiträge: 55
Registriert: Sa 12. Mai 2007, 18:41

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Beitrag von wabi »

Hallo DSuper70,

hier in Ostwestfalen haben wir nach langer Umrüster-Suche endlich das
Problem lösen können. Vor einem Monat habe ich eine neue Gasanlage in
meine DS bekommen, und mit dieser auch endlich das H-Kennzeichen,
nachdem ich mit meiner alten Anlage über 2 Jahre die hohe "Strafsteuer"
gezahlt hatte.
Wenn du hier aus der Region kommst, kannst du einfach mal den Christian
Stöbe dazu anrufen (05425/608862). Christian managed dann den ganzen
Umbau und leistet auch DS optimierte Vorarbeiten für die Umrüstung.
In den letzten 4 Wochen wurden bereits 4 DSe umgerüstet.
Eine Alternative wäre sonst noch Dirk Sassen in Düsseldorf. Er bietet
ebenfalls die Umrüstung inklusive H-Kennzeichen an.

Die aktuelle EU-Norm R67-01 müssen alle Gasanlagen in Autos erfüllen um
eine TÜV-Abnahme zu bekommen, das ist nichts Oldtimer spezifisches.
Aber wie du schon schreibst müssen die Anlagen für das H-Kennzeichen
zeitgenössisch sein, also einfachen Venturi-Anlagen sein.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße,
Michael
---------
DS 21 Pallas 1968 Gris Palladium Leder natur
DSuper70
Beiträge: 5
Registriert: Do 16. Apr 2009, 16:20

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Beitrag von DSuper70 »

Hallo,

komm aus der Nähe von Bremen. Ich Versuch hier in der Nähe
jemanden zu finden, der den Einbau vornehmen kann.

Die Komplett-Preise die ich für die Umrüstungen genannt bekommen habe reichen übrigens von 1300 bis 2200 Euro.

Wie sieht das eigentlich mit Anlagen aus die bereits verbaut und eingetragen
sind und nicht mit R67-01 konformen Komponenten versehen sind. Kriegen
die beim nächsten Tüv-Termin Probleme ?

Viele Grüße

wabi
Beiträge: 55
Registriert: Sa 12. Mai 2007, 18:41

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Beitrag von wabi »

Hallo,

habe dir eine "Private Nachricht" geschrieben.

Viele Grüße,
Michael
---------
DS 21 Pallas 1968 Gris Palladium Leder natur
Christel
Beiträge: 62
Registriert: Fr 27. Jul 2007, 23:10

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Beitrag von Christel »

Hallo, liebe Leute

Wie Michael ja schon schrieb klappt nun auch bei uns in OWL der Umbau mit H-kennzeichen sehr gut.

Mich würden Erfahrungen bezüglich Verbrauch, Fahrverhalten, Leistungsverlust, Kaltstart etc. mit den Autogasanlagen interessieren.

Vielen Dank schon mal von Christian
[URL=http://www.la-ds.de]www.la-ds.de[/URL]
fantaweather
Beiträge: 43
Registriert: Mo 18. Sep 2006, 09:01

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Beitrag von fantaweather »

Hi zusammen,

am 6. April 2011 sind die Richlinien für die begutachtung nach § 23 STVZo geändert und neu veröffentlicht worden.

hier: http://amicale-Citroën.de/wp-content/up ... tlinie.pdf

Interessant ist in diesem Zusammenhang. die Seite 260 Punkt: 3.2.3.1, Spiegelstrich 5:

"Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig,
wenn innerhalb der ersten Betriebsjahre erfolgt
ODER zeitgenössisch NACHGERÜSTET"

Meines Erachtens kann man jetzt bei jeder Sachverständigenorganisation (und nicht nur bei einigen wenigen wie im Thread beschrieben) eine Gasanlage begutachten und eintragen lassen. Sie muss nur Zeitgenössisch sein. Der Einbau in den ersten 10 Jahren ist vernachlässigbar.

Sehr Ihr das genauso?
DSuper70
Beiträge: 5
Registriert: Do 16. Apr 2009, 16:20

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Beitrag von DSuper70 »

Hallo,

das ist leider nicht so einfach. Die Richtline dürfte nur für Nordrhein-Westfalen
gelten , da Ländersache. Und Zeitgenössisch lässt der Phantasie des Gutachters
ja auch freien Lauf.... Hier in Niedersachsen (Raum Bremen) ist es beim TÜV so gut wie ausgeschlossen H-Gutachten mit Gasanlage zu bekommen.
Bei der Dekra hingegen hat´s geklappt.
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