Ganz so einfach "schwarz-weiß" ist es nicht.ssiegert hat geschrieben:
.... Normalerweise ist ein Produkt einem Marktteilnehmer im Weg, der es dann mit Hilfe seiner Lobbyisten durch Politiker, die eine "wirtschaftsfreundliche Politik" machen, verbieten läßt. ...
Die EU-VO verlangt für JEDES Chemie-Produkt den Nachweis der Unschädlichkeit, nachträglich und mit Frist auch für Produkte, die es schon seit Jahrzehnten gibt.
Da können wir grad froh sein, dass Kochsalz ein Naturprodukt ist. Oder die Kartoffel...
Jetzt gibt es 3 Möglichkeiten:
- Das Produkt schädigt Labortiere im Rahmen eines Tests, der nach seiner Systematik (z.B.: Höchstdosis-Fütterungsversuch) auch Erdbeermarmelade als schädlich entlarven würde. Das Produkt ist vom Markt.
- Der Umsatz, den ein Unternehmen mit einem Produkt, das irgend ein Hersteller unbedingt braucht, zum Beispiel als Zutat für eine LHM-, temperatur- und walkbeständige Federmanschette für einen französischen Oldtimer, ist zu gering und rechtfertigt die horrenden Kosten für das Gutachten nicht. Dann ist das Produkt ebenfalls vom Markt. und der Manschetten-Nachfertiger, der für seine Testproduktion das Produkt noch bekam, hat das Nachsehen und fängt von vorn an.
- Die dritte Möglichkeit, dass nämlich das Gutachten bezahlbar ist UND Unschädlichkeit nachweist (der hat doch nur nicht richtig hingeschaut!!), soll vorgekommen sein.
Genial. was? Immer dran denken: Chemie ist Gift. Eure G.....n